Wo wohnen die Kinder und wie gestalten wir den Umgang?
- Wer-was-wann-wie-wo?
Rechtsanwältin Freya Jensen erklärt die wichtigsten Fragen.
Rechtsanwältin Freya Jensen erklärt die wichtigsten Fragen.
Doch wie gelangen Sie an eine Mediation?
Doch wie gelangen Sie an eine Mediation?
Angelegenheiten, die Sie gut in der Mediation klären können, sind:
Dies und vieles mehr liegt in Ihrer Verantwortung. Möchten Sie diese Fragen selbst klären und auch selbst mit Ihrem ehemaligen Partner eine eigenverantwortliche Entscheidung treffen, ohne dass Ihnen Dritte vorgeben, wie es zu sein hat, dann ist die Mediation der richtige Weg.
Zunächst einmal müssen die beiden Parteien die Bereitschaft haben, eine Lösung zu finden und zu akzeptieren, die für Sie beide gut ist, die also die Interessen aller berücksichtigt. Eine Win-Win Lösung ist hier das Stichwort. Es geht nicht darum, den einen zu übervorteilen oder mehr für sich herauszuholen auf Kosten des anderen, sondern es soll ein gerechtes und ausgewogenes Ergebnis angestrebt werden. Sind Sie hierzu bereit, dann ist die Mediation der richtige Weg. Nun müssen die Konfliktparteien einen passenden Mediator finden.
Sie haben Fragen? – Dann vereinbaren Sie am besten sofort einen Termin in unserer auf das Familienrecht spezialisierten Kanzlei in Kiel!
Wenn Sie sich zu einer Mediation entschlossen haben, ist der erste Weg, sich eine geeignete Mediatorin oder einen Mediator zu suchen. Über die Seite Anwaltsmediation in Schleswig-Holstein.de gelangen Sie an viele Adressen von Mediatoren. Haben Sie sich einen Mediator ausgesucht, dann vereinbaren Sie einen Termin, der Ihnen und Ihrem Partner passt. Nachdem die Kostenfrage und ein paar weitere Grundsätzlichkeiten geklärt sind, geht es dann auch ganz schnell ins Eingemachte. Der Mediator sollte Sie dabei gleichermaßen in Ihrer Gesprächsführung unterstützen, neutral und allparteilich sein, gut zuhören und auch die Hintergrundspannung wahrnehmen können. Denn er leitet die Mediation und auch mit ihm findet das Gespräch statt.
Familienrecht Kiel
Haben Sie im Rahmen der Mediation z.B. die Frage des Trennungsunterhalts geklärt und sind Sie sich einig geworden, wie die Betreuung Ihrer Kinder erfolgt und wie die Ferien aufgeteilt werden, dann ist diese Vereinbarung wirksam. Die dieser Vereinbarung der Parteien zugrunde liegenden Verhältnisse bilden Ihre Geschäftsgrundlage. Gerät diese nun durcheinander oder verändert sie sich, sei es, weil Ihre Einkommenssituation sich verändert oder das Kindeswohl es erfordert, dann kann diese Vereinbarung geändert werden. In Bezug auf Ihre Kinder sind alle Vereinbarungen, die den Umgang oder die elterliche Sorge betreffen, abänderbar. Vereinbarungen zum Unterhalt sind nur dann dauerhaft bindend, wenn ihre Unabänderbarkeit vereinbart worden ist. Dieses Verfahren ist häufig beim nachehelichen Unterhalt der Fall, wenn die Beteiligten eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen haben.
Dieses Verfahren ist häufig beim nachehelichen Unterhalt der Fall, wenn die Beteiligten eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen haben. Sind alle Fragen im Rahmen der Mediation mit einem Mediator oder einer Mediatorin in Kiel geklärt worden und ist gegebenenfalls eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen worden, die alle Scheidungsfolgen regelt (hierzu gehören der Unterhalt, der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich), dann dauert ein Scheidungsverfahren in Kiel von der Einreichung des Scheidungsantrags bis zur endgültigen Scheidung in Kiel nur wenige Monate, manchmal sogar nur Wochen. Voraussetzung ist jedoch, dass es keine Streitthemen mehr gibt. Für ein solches Scheidungsverfahren, bei dem sich die Beteiligten einig sind, muss dann auch nur noch der die Scheidung einreichende Ehepartner anwaltlich durch einen Scheidungsanwalt vertreten sein.
Unser Fazit: