Was müssen Sie beachten?

Umgangsrecht Kiel

Was sind Ihre Rechte und Pflichten gegenüber Ihrem Kind? Informieren Sie sich umfassend. Haben Sie noch Fragen? Ihre Familienrecht Kiel Kanzlei Jensen hilft Ihnen weiter!

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Umgangsrecht Kiel – Pflichten und Folgen für die Eltern

  • ALLTÄGLICHE SORGE

Umgangsrecht: Unter der alltäglichen Sorge werden die Rechte und Pflichten der Eltern zusammengefasst, die die Basis für das Wohl des Kindes bilden. Hierzu zählen die Sorge um das Vermögen und die gesetzliche Vertretung. Weitere Charakteristika sind Rechte mit Hinblick auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht und weitere Angelegenheiten des Alltags. Im Falle einer Scheidung ist die gemeinsame Sorge meist die beste Lösung. Hier arrangieren sich die Ex-Partner zum Wohle des Kindes miteinander.

  • VERMÖGEN DES KINDES

Die Sorge um das Kind umfasst auch die Verwaltung bzw. die Betreuung seines Vermögens. Wurde beispielsweise ein Sparbuch bei der Geburt angelegt, obliegt es der Pflicht der jeweiligen Elternteile, dieses zu führen und nicht im Zusammenhang mit anderweitigen Anschaffungen aufzubrauchen. Das Vermögen des Kindes sollte demnach als das betrachtet werden, was es ist: das rechtmäßige Eigentum des Nachwuchses, über das kein anderer verfügen darf.

  • LEBENSMITTELPUNKT

Das Wort „Lebensmittelpunkt“ entstammt dem Familienrecht. Die These besagt hier, dass das Wohl des Kindes im Rahmen einer Scheidung bzw. Trennung nur dann gewährleistet sei, wenn eine klare Definition dessen, was das Kind als sein „Heim“ ansieht, vorherrscht. Ziel ist es, eine aufkommende Verwirrung bzw. psychische Belastung durch den Wechsel zwischen „Mama“ und „Papa“ zu vermeiden und einen „Ort der Ruhe“ – das Zuhause – zu schaffen.

  • ABSPRACHE DER ELTERN

Hier gilt: je mehr es den Eltern gelingt, sich trotz aller Differenzen miteinander zu arrangieren, umso reibungsloser wird die Scheidung vom Kind wahrgenommen. Regelmäßige Absprachen sind hier für ein möglichst harmonisches Leben und einen friedvollen Umgang unerlässlich. Wichtige Fragen wie „Wer darf das Kind wann sehen?“ oder „Darf das Kind den neuen Partner kennenlernen?“ sollten hier im Vorfeld und respektvoll miteinander geklärt werden.

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