Was muss ich zum ersten Gespräch mitbringen?
Zeit und die Bereitschaft offen über all Ihre Anliegen zu sprechen. Wir erarbeiten dann gemeinsam eine auf Sie ganz persönlich zugeschnittene Vorgehensweise und klären Ihre dringendsten Fragen.
Zeit und die Bereitschaft offen über all Ihre Anliegen zu sprechen. Wir erarbeiten dann gemeinsam eine auf Sie ganz persönlich zugeschnittene Vorgehensweise und klären Ihre dringendsten Fragen.
Von der Einreichung des Scheidungsantrages, bis zur Scheidung bei einem Gerichtstermin dauert es in der Regel 6-9 Monate. Dies hängt stark von noch zu verhandelnden Themen wie Unterhalt und Zugewinn und der Auslastung des Gerichts ab.
Nein, das ist nicht möglich. Allerdings muss nur einer der Ehepartner anwaltlich vertreten sein. Dies kann dann ratsam sein, wenn Sie schnell und einvernehmlich geschieden werden wollen. Alle anderen Themen wie Unterhalt, Zugewinn werden im Vorfeld geklärt.
Wir beraten und unterstützen Sie! Alle Infos finden Sie unter
Der Scheidungsanwalt beantwortet: Eine Scheidung kann erst dann eingereicht werden, wenn die Ehepartner ein Jahr voneinander getrennt leben. Dabei kann die Trennung auch zunächst innerhalb der Ehewohnung erfolgen. Was hierbei zu beachten ist, um eine auch vom Gericht anerkannte Trennung herbeizuführen, ist in einem persönlichen Gespräch zu erörtern. Während der Trennungszeit sollten wir Ihre Zeit nutzen, all Ihre Themen möglichst umfassend zu regeln. Hierzu gehören unter an die Fragen, ob es Unterhaltsverpflichtungen gibt und wie der Aufenthaltsort und der Umgang mit Ihrem Nachwuchs zu regeln ist. Mein Ziel ist es, Zeit und nervenaufreibende Gerichtsverfahren zu vermeiden. Bedauerlicherweise ist das nicht immer möglich. Wenn alle Möglichkeiten, Einigung zu finden, ausgeschöpft sind, muss der Gerichtsweg beschritten werden. Hier gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, Ihr Recht durchzusetzen und erfolgreich tätig zu werden. Welcher Weg für Sie der richtige ist, klären und erarbeiten wir gemeinsam nach Ihren Bedürfnissen. Ich begleite Sie während des gesamten Verfahrens, damit Sie am Ende die richtigen Entscheidungen treffen können. Gerne sind wir jederzeit für Sie telefonisch oder via E-Mail erreichbar!
Das Gesetz sieht vor, dass Scheidungsanträge nur von Anwälten gestellt werden können. Möchten Sie die Scheidung beantragen, dann erledige ich für Sie alle erforderlichen Formalitäten. Sie müssen mir lediglich ihre Heiratsurkunde in Kopie zur Verfügung stellen und das Trennungsjahr sollte abgelaufen sein. Nachdem der Scheidungsantrag gestellt worden ist, werden Sie vom Gericht aufgefordert, Angaben zu Ihren Rentenversicherungen zu machen. Beim Ausfüllen des Formulars helfen wir Ihnen ebenso wie bei der Beurteilung der Frage, ob im Zuge des Scheidungsverfahrens noch Ihre anderen Themen gerichtlich geklärt werden sollen. Die Dauer des Scheidungsverfahrens bestimmt sich nach dem Umfang und der Komplexität der noch zu klärenden Themen. Handelt es sich bei Ihrer Scheidung um eine einvernehmliche Scheidung, dann beträgt die durchschnittliche Dauer ca. 6-9 Monate. Für die Scheidung selbst müssen Sie dann bei Gericht persönlich erscheinen und werden vom Richter zu den Scheidungsvoraussetzungen angehört. Auch in diesem Moment stehe ich Ihnen zur Seite und bereite Sie vor. Lassen Sie uns gerne über Ihr Anliegen sprechen – ich freue mich auf den Kontakt – Ihr Scheidungsanwalt aus Kiel Freya Jensen.
Im Rahmen der Scheidung sollten die Scheidungsfolgen abschließend geklärt werden, um Ihnen die Sicherheit für einen guten Start in Ihren neuen Lebensabschnitt zu geben. Wenden Sie sich an den Scheidungsanwalt. So ist es wichtig für Sie zu wissen, ob nachehelicher Unterhalt zu zahlen ist und was mit der Eheimmobilie geschieht. Auch der Ausgleich Ihrer Vermögenswerte sowie der Ausgleich der Rente sind von erheblicher Bedeutung. Für viele meiner Mandanten ist die Aufteilung der gemeinsamen Schulden von ein zentraler Punkt. Insbesondere die vermögensrechtlichen Fragen können entscheidenden Einfluss auf die Gestaltung Ihrer weiteren Zukunft haben. Hier helfe ich Ihnen, eine genau auf Sie zugeschnittene Vereinbarung mit Ihrem Ehepartner zu erarbeiten, bei der Sie beide das Gefühl haben, dass die Aufteilung gerecht und fair erfolgt. Sollte Ihr Ehepartner für die nun sachgerechten Argumente nicht mehr zugänglich sein, muss gemeinsam überlegt werden, wie man Ihr Anliegen und Ziel am erfolgreichsten durchsetzen kann. Lassen Sie uns gerne über Ihren Fall sprechen.
Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert. Dieser wird vom Gericht festgesetzt und errechnet sich aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Eheleute (Familieneinkommen), sowie dem Wert der sogenannten Folgesachen (Versorgungsausgleich, Zugewinn, Unterhalt, Umgang, elterliche Sorge), sofern diese bei Gericht thematisiert und entschieden werden. Ist Ihre Scheidung einvernehmlich, geht es also nur um die reine Scheidung sowie den Ausgleich Ihrer Rentenanwartschaften, dann muss bei einem monatlichen Familieneinkommen bis zu 5.000 € in etwa mit 2.000 € bis 3.000 € an Kosten gerecht werden. Der Betrag kann je nach Umfang variieren. Um Ihnen diese Kostenlast zu ersparen, besteht jedoch die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe bei Gericht zu beantragen. Selbstverständlich klären wir vorab, ob die Möglichkeit einer entsprechenden Hilfe für Sie besteht. Wir helfen Ihnen, die Formulare auszufüllen und stellen die erforderlichen Anträge bei Gericht. Sofern die Verfahrenskostenhilfe vom Gericht bewilligt wird, kommen nur geringe bis gar keine Kosten auf Sie zu. Gerne kläre ich in unserem Büro im Herzen von Kiel in einem Gespräch mit Ihnen die Möglichkeiten und die zu erwartenden Kosten in Ihrer Situation. Bei Fragen wenden Sie sich an den Scheidungsanwalt Freya Jensen
Eine Scheidung kann erst dann eingereicht werden, wenn die Ehepartner ein Jahr voneinander getrennt leben. Dabei kann die Trennung auch zunächst innerhalb der Ehewohnung erfolgen. Eine Trennung die auch vom Gericht anerkannt wird. Was muss hierbei beachtet werden? Diese Themen können wir gerne in einem persönlichen Gespräch erörtern.
Während der Trennungszeit sollten wir Ihre Zeit sinnvoll nutzen. Alle anfallenden Themen können wir möglichst umfassend regeln. Hierzu gehören unter anderem folgende Fragen: Gibt es Unterhaltsverpflichtungen? Wie wird der Aufenthaltsort und der Umgang mit Ihrem Nachwuchs geregelt?
Mein Ziel ist es, Zeit und nervenaufreibende Gerichtsverfahren zu vermeiden. Bedauerlicherweise ist das nicht immer möglich. Wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, eine Einigung zu finden, muss der Gerichtsweg beschritten werden. Hier gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, Ihr Recht durchzusetzen und erfolgreich tätig zu werden. Wir klären mit Ihnen welcher Weg für Sie der Richtige ist. Wir erarbeiten gemeinsam Handlungsschritte nach Ihren Bedürfnissen.
Ich begleite Sie während des gesamten Verfahrens. So können Sie am Ende die richtigen Entscheidungen treffen. Gerne sind wir jederzeit für Sie telefonisch oder via E-Mail erreichbar!
Das Gesetz sieht vor, dass Scheidungsanträge nur von Anwälten gestellt werden können. Möchten Sie die Scheidung beantragen, dann erledigen wir für Sie alle erforderlichen Formalitäten. Sie müssen uns lediglich ihre Heiratsurkunde in Kopie zur Verfügung stellen und das Trennungsjahr sollte abgelaufen sein.
Nachdem der Scheidungsantrag gestellt worden ist, werden Sie vom Gericht aufgefordert, Angaben zu Ihren Rentenversicherungen zu machen. Beim Ausfüllen des Formulars helfen wir Ihnen ebenso wie bei der Beurteilung der Frage, ob im Zuge des Scheidungsverfahrens noch Ihre anderen Themen gerichtlich geklärt werden sollen.
Die Dauer des Scheidungsverfahrens bestimmt sich nach dem Umfang und der Komplexität der noch zu klärenden Themen. Handelt es sich bei Ihrer Scheidung um eine einvernehmliche Scheidung, dann beträgt die durchschnittliche Dauer ca. 6-9 Monate. Für die Scheidung selbst müssen Sie dann bei Gericht persönlich erscheinen und werden vom Richter zu den Scheidungsvoraussetzungen angehört. Auch in diesem Moment stehe ich Ihnen zur Seite und bereite Sie vor. Lassen Sie uns gerne über Ihr Anliegen sprechen, ich freue mich auf Ihren Kontakt.
Im Rahmen der Scheidung sollten die Scheidungsfolgen abschließend geklärt werden, um Ihnen die Sicherheit für einen guten Start in Ihren neuen Lebensabschnitt zu geben. Wenden Sie sich an den Scheidungsanwalt. So ist es wichtig für Sie zu wissen, ob nachehelicher Unterhalt zu zahlen ist und was mit der Eheimmobilie geschieht. Auch der Ausgleich Ihrer Vermögenswerte sowie der Ausgleich der Rente sind von erheblicher Bedeutung.
Für viele meiner Mandanten ist die Aufteilung der gemeinsamen Schulden von ein zentraler Punkt. Insbesondere die vermögensrechtlichen Fragen können entscheidenden Einfluss auf die Gestaltung Ihrer weiteren Zukunft haben. Hier helfe ich Ihnen, eine genau auf Sie zugeschnittene Vereinbarung mit Ihrem Ehepartner zu erarbeiten, bei der Sie beide das Gefühl haben, dass die Aufteilung gerecht und fair erfolgt.
Sollte Ihr Ehepartner für die nun sachgerechten Argumente nicht mehr zugänglich sein, muss gemeinsam überlegt werden, wie man Ihr Anliegen und Ziel am erfolgreichsten durchsetzen kann. Lassen Sie uns gerne über Ihren Fall sprechen.
Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert. Dieser wird vom Gericht festgesetzt und errechnet sich aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Eheleute (Familieneinkommen), sowie dem Wert der sogenannten Folgesachen (Versorgungsausgleich, Zugewinn, Unterhalt, Umgang, elterliche Sorge), sofern diese bei Gericht thematisiert und entschieden werden.
Ist Ihre Scheidung einvernehmlich, geht es also nur um die reine Scheidung sowie den Ausgleich Ihrer Rentenanwartschaften, dann muss bei einem monatlichen Familieneinkommen bis zu 5.000 € in etwa mit 2.000 € bis 3.000 € an Kosten gerecht werden.
Der Betrag kann je nach Umfang variieren. Um Ihnen diese Kostenlast zu ersparen, besteht jedoch die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe bei Gericht zu beantragen. Selbstverständlich klären wir vorab, ob die Möglichkeit einer entsprechenden Hilfe für Sie besteht. Wir helfen Ihnen, die Formulare auszufüllen und stellen die erforderlichen Anträge bei Gericht.
Sofern die Verfahrenskostenhilfe vom Gericht bewilligt wird, kommen nur geringe bis gar keine Kosten auf Sie zu. Gerne kläre ich in unserem Büro im Herzen von Kiel in einem Gespräch mit Ihnen die Möglichkeiten und die zu erwartenden Kosten in Ihrer Situation.