Was müssen Sie beachten?

Scheidungsablauf

Der Scheidungsablauf unterliegt festen gesetzlichen Regelungen, dennoch ist Ihre Situation und ihre Wünsche entscheident für den genauen Ablauf. Haben Sie noch Fragen? Ihr Scheidungsanwalt Kiel in der Kanzlei Jensen hilft Ihnen weiter!

Freya Jensen - Familienrecht Kiel

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Sie suchen einen Scheidungsanwalt Kiel? Wir helfen Ihnen – Kanzlei Jensen

  • WIE LANGE DAUERT ES?

Die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt entscheidend vom Umfang der zu regelnden Themen ab. Ist nur der Versorgungsausgleich durchzuführen, kann die Scheidung häufig noch im Jahr der Einreichung des Antrags erfolgen. Geht es allerdings um Fragen des Zugewinnausgleichs und spielt die Bewertung von Immobilien oder Betriebsvermögen eine Rolle, kann ein Verfahren auch gerne mehrere Jahre dauern. Ob für Sie eine schnelle Scheidung oder lieber eine langsame ratsam ist, klären wir gemeinsam.

  • KANN ICH ES VERKÜRZEN?

Die Dauer des Scheidungsverfahrens kann dann kurz gehalten werden, wenn sich die Eheleute hinsichtlich der Scheidungsfolgen einig sind und keine weiteren Themen gerichtsanhängig sind. Wird mit der Einreichung des Scheidungsantrags eine Scheidungsfolgenvereinbarung vorgelegt, kann das Gericht zudem auf die Einholung der Auskünfte durch die Versorgungsträger verzichten und innerhalb weniger Monate die Scheidung terminieren. Wenn Sie eine schnelle Scheidung wollen, sollte bereits während der Trennungszeit eine Scheidungsfolgenvereinbarung erarbeitet werden.

  • WELCHE UNTERLAGEN SIND NÖTIG?

Um die Scheidung selbst einzureichen ist lediglich die Vorlage der Heiratsurkunde erforderlich. Auf die Vorlage der Geburtsurkunden Ihrer Kinder verzichten die Gerichte häufig. Der Scheidungsantrag umfasst neben den Angaben zu Ihrer Person und der des Ehepartners insbesondere die Angaben zur Trennung und zu Ihren Kindern. Wichtig ist die Bezeichnung des richtigen Gerichts. Welches Gericht für Ihre Scheidung zuständig ist, bestimmt sich nach unterschiedlichen Faktoren und sollte immer geprüft werden.

  • WELCHE ANSPRÜCHE HABE ICH?

Während der Dauer des Scheidungsverfahrens haben Sie möglicherweise noch einen Anspruch auf Zahlung von Trennungsunterhalt. Sofern es Ihnen an finanziellen Mitteln mangelt, um ein Scheidungsverfahren einzuleiten, haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe oder aber auf die Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses von Ihrem Ehepartner. Auch die Zuweisung der Ehewohung kann bis zur Rechtskraft der Ehescheidung durch das Gericht erfolgen. Lassen Sie sich hier umfassend beraten.

Haben Sie Fragen zum Ablauf einer Scheidung? Wir sind für Sie da

Der Scheidungsablauf lässt sich durch sorgfältige Planung und Umsetzung ohne große Belastung durchlaufen – lassen Sie uns ins Gespräch kommen und über Ihre Möglichkeiten sprechen.