Im Kalenderjahr, das auf die Trennung folgt, müssen Sie beim Finanzamt mitteilen, dass Sie getrennt leben. Es erfolgt dann der Steuerklassenwechsel in die StKl I (ohne Kind) oder II (mit Kind). Dies sollten Sie unbedingt frühzeitig im Jahr veranlassen, um Steuernachzahlungen zu vermeiden. Ist die Trennung z.B. im Nov. 2016 erfolgt, müssen Sie in 2017 die Steuerklasse ändern lassen. Zu beachten ist auch, dass sich nach Ablauf des Trennungsjahres möglicherweise Ihre Verpflichtung, in Vollzeit zu arbeiten, erhöht. Hier ist eine ausführliche Aufklärung erforderlich. Sie suchen einen Scheidungsanwalt Kiel? Wir helfen Ihnen – Kanzlei Jensen.