Was müssen Sie beachten?

Trennungszeit bei Scheidung

Die Trennungszeit ist wichtig, um die Folgen der Trennung zu verarbeiten und alle für Ihre Zukunft wichtigen Fragen zu regeln. Haben Sie dazu Fragen? Ihr Scheidungsanwalt Kiel – Kanzlei Jensen hilft Ihnen weiter!

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  • TRENNUNGSJAHR

Der Ablauf des Trennungsjahres ist Voraussetzung dafür, dass Sie geschieden werden können. Da die Trennung oft mit großen persönlichen Veränderungen einhergeht, sollte versucht werden, diese so respektvoll wie möglich zu regeln. Ob Sie die Trennung dabei innerhalb der Wohnung durchführen oder sich sofort räumlich trennen, bleibt Ihnen überlassen. Wichtig ist nur, dass Ihr Ehepartner von der Trennung weiß. Trennen Sie sich innerhalb der Ehewohnung müssen Sie darauf achten, dass Sie auch tatsächlich von „Tisch und Bett“ getrennt sind.

  • VERKÜRZUNG

Das Trennungsjahr kann man nur in ganz seltenen Ausnahmefällen, die in der Praxis kaum vorkommen, kürzen. Sie müssen daher den Ablauf des Trennungsjahres auch dann abwarten, wenn Sie sich bereits einen Tag nach der Hochzeit trennen. Wichtiger mag die Frage sein, ob der Unterhalt gekürzt werden kann. Macht man bewusst unrichtige Angaben im Unterhaltsverfahren, um vom anderen mehr Geld zu erhalten als einem zusteht, so kann man den Anspruch auf Zahlung sogar ganz verlieren.

  • TRENNUNGSUNTERHALT

Mit dem Tag der Trennung, ob durch Abzug oder innerhalb der Wohnung, kann die Verpflichtung oder der Anspruch auf Zahlung von Trennungsunterhalt entstehen. Die Höhe des Trennungsunterhalts richtet sich dabei nach dem Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen, der Bedürftigkeit eines Ehepartners und vor allem der Leistungsfähigkeit des anderen Ehepartners. Eine große Rolle bei er Berechnung des eventuell zu zahlenden Unterhalts ist die Zahl der Kinder und die Aufschlüsselung der ehebedingten Verpflichtungen.

  • ZU BEACHTEN

Im Kalenderjahr, das auf die Trennung folgt, müssen Sie beim Finanzamt mitteilen, dass Sie getrennt leben. Es erfolgt dann der Steuerklassenwechsel in die StKl I (ohne Kind) oder II (mit Kind). Dies sollten Sie unbedingt frühzeitig im Jahr veranlassen, um Steuernachzahlungen zu vermeiden. Ist die Trennung z.B. im Nov. 2016 erfolgt, müssen Sie in 2017 die Steuerklasse ändern lassen. Zu beachten ist auch, dass sich nach Ablauf des Trennungsjahres möglicherweise Ihre Verpflichtung, in Vollzeit zu arbeiten, erhöht. Hier ist eine ausführliche Aufklärung erforderlich. Sie suchen einen Scheidungsanwalt Kiel? Wir helfen Ihnen – Kanzlei Jensen.

Fragen zur Trennung oder Scheidung? Wir sind für Sie da!

Eine Scheidung oder Trennung ist immer eine schwierige Zeit, in der viele Fragen und Unsicherheit für die Zukunft im Raum stehen. Wir stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen mit einer für Sie individuellen Lösung.