Was müssen Sie beachten?

Elternunterhalt

Wollen Sie wissen, ob Sie in die Verantwortung Ihre Eltern zu unterhalten gezogen werden können? Haben Sie noch Fragen? Ihre Familienrecht Kiel Kanzlei Jensen hilft Ihnen weiter!

Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch.

Haben Sie Fragen zum Elternunterhalt?

  • WER BEKOMMT ES?

Menschen, deren Existenz gefährdet ist, haben den Anspruch auf Elternunterhalt. Grundvoraussetzung ist jedoch, dass die Kinder ein entsprechendes Vermögen bzw. ein vergleichsweise hohes Einkommen vorweisen. Das Alter der Eltern ist kein Kriterium.

Wichtig ist, dass die Eltern zunächst ihr eigenes Vermögen – bis zu einem bestimmten Wert – aufbrauchen, bevor der Anspruch auf Elternunterhalt durchgesetzt werden kann. Die Verpflichtung jedoch, das mühsam abbezahlte Eigenheim zu verkaufen, besteht jedoch nicht.

  • WIE LANGE?

Die Regelungen zum Elternunterhalt werden – auch in den Medien – immer wieder kontrovers diskutiert. Derzeit steht fest, dass Kinder so lange für ihre Eltern zahlen, wie diese bedürftig sind. Dies kann – im teuersten Falle – sogar die Zeitspanne bis zum Tod umfassen. Aufgrund der Tatsache, dass Menschen heute deutlich älter werden als früher, stellt der Elternunterhalt oft nicht nur eine psychische, sondern auch eine finanzielle Belastung dar.

  • WIE VIEL?

Ausschlaggebend für die Höhe des Elternunterhalts ist das Einkommen der Kinder. Den Grundpfeiler bildet hier das so genannte „bereinigte Nettoeinkommen“. Abgezogen werden hier unter anderem beispielsweise die Kosten für das Tilgen einer Eigentumswohnung oder die Miete. Ein weiteres Kriterium ist hier der Mindestselbstbehalt, welcher von erwähnten bereinigten Einkommen abgezogen wird. Er liegt derzeit für Alleinstehende bei 1.800,00 Euro, für verheiratete Paare bei 3.240,00 Euro.

  • ENKELKINDER

Viele zeigen sich verwundert, doch es ist wahr: Enkelkinder können für den Unterhalt ihrer Großeltern herangezogen werden. Übersteigen die Pflegekosten das, was der Pflegebedürftige aufbringen kann, wird eine Maschinerie in Gang gesetzt, bei der zunächst die Kinder und dann auch die Kindeskinder zur Verantwortung gezogen werden. In diesem Fall wird ein Titel auf das Enkelkind übertragen. Die Folge: Zahlungen können bis zu 30 Jahre später eingefordert werden.

Fragen zum Unterhalt für die Eltern? Wir sind für Sie da

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie nun etwas auflösen müssen, um Ihren Eltern Unterhalt zu zahlen. Wir stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen mit einer für Sie individuellen Lösung.