Wie viele Arten von Unterhalt gibt es?
Je nachdem, in welcher Lebensphase Sie sich gerade befinden gibt es Ansprüche auf Kindesunterhalt, Volljährigenunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt oder Elternunterhalt in Frage kommen.
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Die Geltendmachung oder Berechnung von Unterhaltsansprüchen ist umfangreich und wie bei jeder Berechnung hat am Ende jeder andere Zahlen und Beträge, die er zu zahlen hat oder die er bekommt. Daher ist hier eine große Sorgfalt, Ehrlichkeit und Transparenz erforderlich, um die Berechnungen nachvollziehbar und für den anderen akzeptabel zu machen. Denn nur dann kann es eine dauerhafte und verlässliche Bereitschaft geben, den Zustand zu akzeptieren. Unterhaltsansprüche müssen beim anderen immer geltend gemacht werden, damit derjenige weiß, dass ab sofort eine Verpflichtung auf ihn zukommt. Um die Höhe des jeweiligen Unterhalts zu berechnen ist die Kenntnis der Einkommensverhältnisse des Verpflichteten erforderlich. Dazu ist erforderlich, zunächst ein förmliches Auskunftsverlangen zu stellen, und den Verpflichteten aufzufordern, die Auskunft durch die Vorlagen von Belegen nachzuweisen. Erst wenn die Einkommensverhältnisse bekannt sind, die monatlichen Belastungen vollständig offen gelegt sind, kann eine Unterhaltsberechnung erfolgen. Der Berechtigte hat stets ein Anrecht darauf, dass über den Unterhalt ein sogenannter Unterhaltstitel erstellt wird. Ignoriert der Verpflichtete diese Aufforderung, so kann er – obwohl er immer zahlt – dennoch auf seine Kosten verklagt werden.
Wenn Ihre Eltern oder Schwiegereltern sich im Alter nicht mehr selbst finanzieren können und eventuell eine kostenintensive Heimunterbringung erforderlich wird, kann es sein, dass öffentliche Stellen die Kosten zunächst übernehmen. Dies führt jedoch auch dazu, dass Sie bei der Frage, ob Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, in den Fokus des Interesses der Ämter rücken, damit Sie die von den öffentlichen Stellen vorgestreckten Kosten für Ihre Eltern tragen können. Insbesondere kann es problematisch werden, wenn es in den letzten Jahren Schenkungen Ihrer Eltern gegeben hat oder das Elternhaus bereits vorab auf die Kinder übertragen worden ist.
Ob Sie hier verpflichtet werden können, Ihr Elternhaus in Kiel zu verkaufen, um die Heimkosten zu tragen oder ob Sie Ihre Lebensversicherung auflösen müssen, kann für Sie und Ihre Familie von existenzieller Bedeutung sein. Hier ist eine umfassenden Beratung erforderlich, um beurteilen zu können, ob die gegen Sie geltend gemachten Forderungen dem Grunde und der Höhe nach berechtigt sind. Sollten Sie hierzu Fragen haben, dann vereinbaren Sie einen Termin, bei dem wir die Sach- und Rechtslage erörtern.