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Adoption

Fragen zum Familienrecht Kind

  • ADOPTIONSABLAUF

Fragen zum Familienrecht Kind? In der heutigen Zeit sind Patchwork-Familien keine Seltenheit. Immer häufiger kommt es hier vor, dass die Pärchen sich dazu entscheiden, nun „endlich eine richtige Familie“ zu werden und die Kinder des anderen zu adoptieren. Doch funktioniert das überhaupt so einfach?

Wie so oft spielt hier nicht nur die Liebe zu einem Menschen, sondern auch der Faktor „Bürokratie“ eine tragende Rolle.

Unter anderem ist beispielsweise wichtig, dass der leibliche Vater oder die leibliche Mutter nicht durch den Vorgang der Adoption benachteiligt wird. Auch von rechtlicher Seite her gilt es, einiges zu beachten. Unter anderem müssen hier…:

  • das Jugendamt
  • das polizeiliche Führungszeugnis des Antragstellers
  • die persönlichen Verhältnisse zwischen dem Kind und dem Adoptionswilligen

berücksichtigt werden. Besonders wichtig: mit der Adoption verliert das vom Rest der Familie getrenntlebende Elternteil – also der leibliche Vater oder die leibliche Mutter – natürlich nicht seine/ ihre Rechte! Er/ sie wird stattdessen im Normalfall aktiv in den Adoptionsvorgang mit eingebunden und muss dem Procedere auch dann zustimmen, wenn er „nur“ Unterhalt zahlt und ansonsten keine Bindung zum Kind hat.

  • EHE FÜR ALLE

Adoption und Fragen zum Familienrecht Kind : An so gut wie niemandem, der sich für das aktuelle Zeitgeschehen interessiert, ging es vorbei: die Ehe für alle ist beschlossene Sache! Ab dem 01. Oktober 2017 ist es auch gleichgeschlechtlichen Paaren möglich, in Deutschland offiziell und gleichberechtigt zu heiraten. Die Homo-Ehe ist damit dem klassischen Modell gleichgestellt.

Der neue Satz des Paragrafen 1353 „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ hat jedoch auch Auswirkungen auf die Regelungen zur Adoption.

Ab dem Stichtag im Herbst ist es nun auch möglich, GEMEINSAM mit dem gleichgeschlechtlichen Mann bzw. der Frau Kinder zu adoptieren. Besonders interessant: das Adoptionsrecht selbst wird hierzu nicht geändert. Da Schwule und Lesben nun als „Ehepaar“ mit allen Rechten und Pflichten gelten, ist eine weitere Gesetzesänderung unnötig. Trotz (oder auch gerade aufgrund) der Neuerungen stehen immer noch viele Fragen zu Anträgen und Grundvoraussetzungen im Raum.

Gerne beraten wir Sie mit Hinblick auf alles, was Sie zu Ihren neu gewonnenen Rechten mit Hinblick auf eine Vergrößerung Ihrer Familie beachten müssen.

Anwälte für Familienrecht

Familienrecht Kiel – Freya Jensen

Sie haben Fragen? Dann vereinbaren Sie am besten sofort einen Termin in unserer auf das Familienrecht spezialisierten Kanzlei in Kiel!

Viele Psychologen sind sich einig: eines der schlimmsten Szenarien, die sich im Leben eines Kindes ereignen können, ist der Sorgerechtsstreit. Verwandte Themen, die in diesem Zusammenhang zwischen den Parteien auch immer wieder zur Ansprache kommen sind unter anderem…:

  • die Unterhaltspflicht
  • der Antrag auf das alleinige Sorgerecht
  • die Einigung auf Besuchszeiten und Umgang
  • die Sorge, dass es dem Kind beim Ex-Partner unter Umständen nicht gut gehen könnte.

Nicht nur verheiratete Paare streiten sich in Deutschlands Kanzleien um das Sorgerecht. Auch unverheiratete Paare sind betroffen. Eine verlässliche Sorgerecht Regelung soll sicherstellen, dass alle Entscheidungen dem Kindswohl dienen. Hier kommt es oft in den Bereichen „Erziehungsstil“ oder „Gesundheitsvorsorge“ zu Konflikten.

Wir beraten Sie gern im Hinblick auf allgemeine Fragen, jedoch auch im Zusammenhang mit besonders individuellen Situationen, beispielsweise dann, wenn Sie nach einer Scheidung das alleinige Sorgerecht beantragen wollen. Um letztgenannten Schritt durchführen zu können, müssen laut Gesetz wichtige Gründe vorliegen. Gemeinsam mit Ihnen überprüfen wir gern Ihre Ausgangssituation und beraten Sie kompetent unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten und selbstverständlich zum Wohle Ihres Kindes.

Ferien sind eine kostbare Zeit. Daher kommt es hier immer wieder zu Streitigkeiten zwischen getrenntlebenden Paaren darüber, wo das Kind die „schönsten Wochen des Jahres“ verbringt. Laut BVG besteht seitens des Umgangsberechtigten ein Anspruch auf gemeinsame Zeit in den Ferien mit seinem Kind.
Die Regelungen, die vereinbart werden, sind individuell und werden im Idealfall von den Eltern festgelegt. Meist ist eine 50:50-Teilung die Regel.
Dennoch steht selbstverständlich auch hier immer das Wohl des Kindes im Vordergrund. Wie dieses am besten gewährleistet werden kann, entscheidet immer der individuelle Einzelfall. Unter anderem müssen hier auch das Alter des Kindes und die Entfernung der Wohnorte von Mama und Papa begutachtet werden. Kleineren Kindern sollte hier beispielsweise nicht allzu viel Stress durch lange Fahrten zugemutet werden.
Je nach Entfernung bietet sich hier unter Umständen auch ein jährlicher Aufenthaltswechsel an, so dass das Kind die Weihnachtsferien beispielsweise bei Mama in Preetz, die Osterferien komplett bei Papa in Plön verbringt. Im darauffolgenden Jahr kann dann gewechselt werden. Entscheidend für die ideale Lösung können hier auch die Arbeitszeiten der Elternteile sein. haben Sie Fragen zu Familienrecht Kind? Unsere Kanzlei steht für Ihre Fragen offen.