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Umgangsrecht Kind – Mein Kind will nicht zum Vater, was kann ich tun?

Rechtsanwältin Freya Jensen – Familienrecht in Kiel

Umgangsrecht Kind – Mein Kind will nicht zum Vater, was kann ich tun?

Rechtsanwältin Freya Jensen – Familienrecht in Kiel

Umgangsrecht ist nicht gleich Sorgerecht. Welche Rechte hat mein Kind? Wie oft soll der Umgang stattfinden? Faustregel gegen Individuelle Vereinbarung. 3 unglaubliche Gründe warum kein Umgang gewünscht sein könnte 6 erfolgreiche Lösungen, wenn das Kind keinen Umgang möchte. Die Gefahr des Bindungsverlusts, wenn das Kind noch ein baby ist.

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Umgangsrecht ist nicht gleich Sorgerecht. Welche Rechte hat mein Kind?

Wie funktioniert das Umgangsrecht bei Kindern?

Nach einer Trennung oder Scheidung hat der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ein Recht und sogar die Pflicht zum regelmäßigen Umgang mit dem Kind. Andersherum hat auch das Kind ein Recht auf den Umgang mit seinen Eltern.

Die Frage des Umgangsrechts Kind ist von der Frage des Sorgerechts zu trennen. Wenn das Kind zum Beispiel bei der Mutter lebt, dann darf und muss der Vater trotzdem im Rahmen des Umgangsrechts Zeit mit dem Kind verbringen. Dies ist unabhängig von der frage, ob der Mutter die alleinige elterliche Sorge zusteht oder aber ob die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge ausüben. Die Mutter muss den Umgang zum Vater sogar ausdrücklich fördern. Das Gleiche gilt natürlich auch, wenn das Kind bei dem Vater lebt und die Mutter ihr Umgangsrecht wahrnehmen möchte.

Umgangsrecht Kind – Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen!

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Wie oft soll der Umgang stattfinden? Faustregel gegen Individuelle Vereinbarung.

Familienrechtsanwältin in Kiel – Freya Jensen

Wie oft der Elternteil sein Kind besuchen und mit diesem Umgang haben soll oder darf, lässt sich nicht verallgemeinert sagen.

Oft wird vereinbart, dass das Kind alle zwei Wochen ein Wochenende bei dem anderen Elternteil verbringt. Das kann eine praktikable Lösung sein. Grundsätzlich können sich die Eltern auf jede Regelung einigen, die ihnen richtig und gut für das Kind erscheint. Wichtig ist dabei, dass diese Besuchsregelung dem Kindeswillen und der Intensität der Beziehung zwischen Elternteil und Kind entspricht. Außerdem muss die Entfernung zwischen den Wohnorten sowie das Alter und der Gesundheitszustand des Kindes für die Regelung der Umgangszeiten berücksichtigt werden.

Es ist hilfreich, wenn die Eltern eine bestimmte Handhabung des Umgangs mit Einverständnis des Kindes festlegen. Können sich die Eltern nicht verständigen, kann das Jugendamt vermitteln. Gelingt dies nicht, muss das Familiengericht über den Umgang entscheiden.

Sie haben Fragen? – Dann vereinbaren Sie am besten sofort einen Termin in unserer auf das Familienrecht spezialisierten Kanzlei in Kiel!

Tel. 0431 22181110
info@familienrecht-jensen.de

Mein Kind will sein Umgangsrecht nicht wahrnehmen – Woran liegt das?

3 unglaubliche Gründe warum kein Umgang gewünscht sein könnte

Es kann vorkommen, dass das Kind den Umgang mit dem anderen Elternteil verweigert. So kann es besonders bei jüngeren Kindern dazu kommen, dass sie den Vater nicht mehr sehen wollen, wenn sie nach der Trennung oder Scheidung bei der Mutter leben, oder andersherum.

Gründe, warum das Kind ein Elternteil nicht mehr sehen will:

  • 1. Bewusste oder unbewusste Manipulation

    Grund dafür, dass das Kind den Umgang zum Vater verweigert, kann sein, dass die Mutter bewusst oder unbewusst das Kind manipuliert. Eine Trennung oder Scheidung bringt viele negative Gefühle gegenüber dem Ex-Partner oder der neuen Lebenssituation mit sich, die sich auch auf das Kind auswirken.

  • 2. Loyalitätskonflikt

    Außerdem kann es dazu kommen, dass das Kind den Vater nicht mehr sehen will, weil es in einem Loyalitätskonflikt zwischen den beiden Elternteilen steht. Es versucht dann diesem Konflikt zu entgehen, indem es den Kontakt zum Vater bzw. der Mutter verweigert.

  • 3. Verlustangst

    Schließlich kann es sein, dass das Kind keinen Umgang zum Vater will, weil es Angst vor dem zusätzlichen Verlust der Mutter hat. In der Folge ergreift es dann verstärkt Partei für den Elternteil, bei dem es lebt. Grund ist, dass Kinder von Natur aus sehr abhängig von der Zuwendung und Versorgung durch ihre Eltern sind.

6 erfolgreiche Lösungen, wenn das Kind keinen Umgang möchte.

Lassen Sie sich beraten – Familienrecht in Kiel

Wenn das Kind den Umgang zum Vater bzw. der Mutter verweigert, dann sollten die Eltern schnell handeln. Zunächst ist das Alter des Kindes zu berücksichtigen. Je jünger das Kind, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Kontaktwusch wieder hergestellt werden kann. Je älter das Kind ist, desto mehr ist seine Entscheidung, den Vater bzw. die Mutter nicht zu sehen, jedoch zu akzeptieren.

Was kann ich tun, wenn mein Kind den Umgang zum anderen Elternteil verweigert?

Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann durch sein eigenes Verhalten positiv auf den Kontaktwunsch des Kindes einwirken. Das gilt besonders für Kinder unter zehn Jahren. So kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, durch die richtigen erzieherischen Impulse die Verweigerung des Kindes auflösen. Es ist schließlich die Pflicht der Mutter oder des Vaters, den Umgang des Kindes zum anderen Elternteil zu fördern. Dies sollte auch unbedingt immer versucht werden, da Kinder immer zur Hälfte Mutter und Vater sind und sie ein Recht auf beide Elternteile haben. Dies ist für die seelische Gesundheit immens wichtig.

• Kontakt erhalten

Es ist ratsam, den Kontakt zum Kind trotzdem aufrechterhalten, damit sich das Kind nicht weiter entfremdet.  Der Elternteil kann zum Beispiel Briefe und E-Mails mit Fotos schicken oder Telefonate anregen. Wenn der Kontakt zu gemeinsamen Verwandten besteht, kann dieser genutzt werden, um auch das Kind zu treffen.

• Fachliche Unterstützung wahrnehmen

Es kann helfen, sich fachliche und kompetente Beratung einzuholen. Dafür gibt es Unterstützung durch Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen.

• Das Jugendamt um Hilfe bitten

Erste Anlaufstelle bei Problemen mit dem Umgangsrecht ist immer das Jugendamt. Das Jugendamt versucht dann zwischen den Eltern und dem Kind zu vermitteln und eine Lösung herbeizuführen.

• Mediation wahrnehmen

Wenn das Verhalten des Ex-Partners ausschlaggebend dafür ist, dass das Kind seinen Vater oder seine Mutter nicht mehr sehen will, dann kann eine Mediation helfen, eine Lösung herbeizuführen. Mit der Hilfe einer neutralen dritten Person können die Besuchs- und Umgangszeiten vereinbart werden.

• Umgangsrecht einklagen

Schließlich haben sie noch die Möglichkeit, ihr Recht auf Umgang mit dem Kind gerichtlich einzuklagen.

• Geduldig sein

Möglicherweise findet das Kind, wenn es älter wird, zu seinem Vater oder seiner Mutter zurück. Das kann zum Beispiel passieren, wenn das Kind in einer Phase ist, in der es auf der Suche nach seiner Identität ist. Ihre Kinder werden Sie immer an der Geduld messen, mit der Sie den Kontaktwusch aufrecht erhalten.

Die Gefahr des Bindungsverlusts, wenn das Kind noch ein baby ist.

Was ist zu tun, wenn mir das Umgangsrecht zum Säugling oder Baby verweigert wird?

  • Bindung aufbauen ist wichtig!

    Besondern bei kleinen Kindern wie Säuglingen und Babys besteht die Gefahr, dass das Kind keine Bindung zu seinem Vater aufbauen kann, wenn die Mutter den Umgang verweigert. Daher sollte der Vater in solchen Fällen unbedingt das Jugendamt hinzuziehen und notfalls vor dem Familiengericht klagen. Sie tun dadurch nicht nur sich selbst, sondern auch ihrem Kind einen Gefallen.

Haben Sie Fragen zum Umgangsrecht?

  • Wir beraten Sie gern!

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