Das Ehegattensplitting ist ein Steuerverfahren, welches Ehen mit einer klassischen Rollenverteilung, steuerlich begünstigt, sofern der Grenzsteuersatz nicht überschritten wird. Denn durch das System der Zusammenverlagerung wird Ehepartnern mit unterschiedlich hohen Einkommen ein Steuervorteil gewährt, da sie nicht in die Spitzensteuersätze kommen. Das Ehepaar zahlt dann monatlich insgesamt weniger Steuern im Vergleich zu der Steuerlast, die entstehen würde, wenn beide Partner ihr Einkommen separat versteuern würden.
Es bietet sich daher immer an, sich für das Ehegattensplitting zu entscheiden, wenn nur ein Ehepartner voll berufstätig ist und der andere sich vorwiegend dem Haushalt und den Kindern widmet oder aber die Einkommensunterschiede beachtlich sind.
Benachteiligt werden allerdings Ehepaare, die eine Doppelverdiener-Ehe mit etwa gleich hohen Einkommen führen, sowie Lebensgemeinschaften, die eine Heirat nicht vorsehen. Ihnen bleibt nur die Individualbesteuerung, die keine steuerlichen Entlastungen vorsieht.