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Umgangsrecht in Corona Zeiten – Was Vater und Mutter wissen müssen

Wir beantworten Ihre Fragen zum Umgangsrecht in Corona Zeiten

Warum ist das Umgangsrecht mit Vater & Mutter für das Kind so wichtig? Wie wurde das Umgangsrecht in Coronazeiten umgesetzt? Was ist aktuell beim Umgangsrecht Vater & Mutter wissenswert? Besteht in Coronazeiten ein Recht auf das begleitete Umgangsrecht? Grenzüberschreitende Wahrnehmung des Umgangsrechts in Coronazeiten Was passiert mit dem Umgangsrecht für den Vater bei Quarantäne? Corona-Leugner: Darf das Umgangsrecht in Coronazeiten verweigert werden? Wann drohen Ordnungsgelder beim Umgangsrecht Vater & Mutter? Woraus resultiert das Umgangsrecht für Vater, Mutter, Großeltern und Geschwister?

Umgangsrecht in Corona Zeiten – Worauf müssen Sie jetzt besonders achten?

Dem Umgangsrecht in Corona Zeiten kommt eine besonders große Bedeutung zu. Doch viele Umgangsberechtigte treffen dabei auf Schwierigkeiten, die vor allem im Interesse der Kinder vermieden werden sollten. Wir geben Ihnen nachfolgend Hinweise zur Rechtslage und Tipps zur Durchsetzung der Ihnen zustehenden Kontakte zu Ihren Kindern.

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Warum ist das Umgangsrecht mit Vater & Mutter für das Kind so wichtig?

Die Einschränkungen während der Corona-Pandemie haben sehr deutliche Auswirkungen auf die Psyche der Kinder. Sie leiden unter der Reduzierung der persönlichen Kontakte viel stärker als Erwachsene, weil nicht nur die privaten Kontakte fehlen, sondern auch das Spielen und Lernen mit Gleichaltrigen in der Kindertagesstätte und der Schule über längere Zeit hinweg ausgefallen ist. Hinzu kommt der Wegfall sportlicher und kultureller Aktivitäten während der Lockdowns.

Das Umgangsrecht mit Vater und Mutter kann die Folgen nicht vollständig kompensieren, aber einen wichtigen Beitrag zur Prävention gegen psychische Erkrankungen und Auffälligkeiten leisten. Wie notwendig das ist, zeigen Statistiken der Barmer Ersatzkasse. Danach stieg 2020 im Vergleich zum Vorjahr die Zahl der Erstvorstellungen von Kindern und Jugendlichen bei Psychotherapeuten um sechs Prozent an. Vor allem die Diagnose Depressionen spielte dabei eine erhebliche Rolle. Das Risiko von Depressionen erhöht sich massiv, wenn Kindern die gewohnten Kontakte zu ihren wichtigsten Bezugspersonen verweigert werden. Und genau das sind beide Elternteile, die Großeltern und die Geschwister.

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Wie wurde das Umgangsrecht in Corona Zeiten umgesetzt?

Wir sind mit unserem Wissen in unserer Kanzlei für Familienrecht in Kiel für Sie da!

  • Kinder werden durchweg in allen Bundesländern zu den Haushaltsangehörigen der Sorgeberechtigten und Umgangsberechtigten gezählt.

Die Konsequenz ist, dass niemand die Möglichkeit hat, ein fehlendes Interesse am Umgang mit den Kindern hinter der Berufung auf die Corona-Schutz-Verordnungen zu verstecken. Die Pflicht zur Wahrnehmung der Umgangsrechte in Coronazeiten ist grundsätzlich nicht außer Kraft gesetzt. Allerdings müssen Kinder und Eltern sowie Großeltern und Geschwister einige Besonderheiten beachten.

Was ist aktuell beim Umgangsrecht Vater & Mutter wissenswert?

Für das unbegleitete Umgangsrecht für Vater und Mutter sind die Besonderheiten den jeweils gültigen Allgemeinverfügungen des Bunds, der Länder sowie der Kreise und Städte zu entnehmen. Sie weisen trotz der Bemühungen um eine Vereinheitlichung große Unterschiede auf, die sich aus den lokalen Entwicklungen der 7-Tage-Inzidenz ableiten. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Ausgangsbeschränkungen. Wissenswert ist, dass die Wahrnehmung der Umgangsrechte für Vater und Mutter zu den „wichtigen Erledigungen“ gehören, die trotz Ausgangsbeschränkungen möglich sind. Wer die größtmögliche Sicherheit für sich und die Kinder haben möchte, ist mit der vorbereitenden Durchführung eines kostenlosen Schnelltests in einem der unzähligen Testzentren gut beraten.

Besteht in Coronazeiten ein Recht auf das begleitete Umgangsrecht?

Anders als beim unbegleiteten Umgang ist die Sachlage jedoch bei einem begleiteten Umgangsrecht in Corona Zeiten. Dafür kommen sowohl Sozialarbeiter des Jugendamts als auch Umgangsbegleiter von anderen Trägern (Jugendhilfeeinrichtungen, DRK, Diakonie etc.) in Frage. Gehören die Umgangsbegleiter zu einer der Risikogruppen, wurden noch nicht geimpft und verweigern deshalb die Mitwirkung, sollten betroffene Elternteile einen Antrag auf einen Austausch des Umgangsbegleiters stellen. Das Amtsgericht Frankfurt schlug für diesen Fall als Alternative eine Umgangsbegleitung per Telefon oder Videochat vor. Einzelne andere Gerichte setzten allerdings das Umgangsrecht bei der Notwendigkeit einer fachkundigen Betreuung während der Hochphase der Coronakrise aus.

Anwälte für Familienrecht

Sie möchten anwaltliche Beratung zum Umgangsrecht für den Vater, die Mutter oder andere für das Kind wichtige Angehörige haben?

Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei für Familienrecht!

Tel. 0431 22181110
info@familienrecht-jensen.de

Grenzüberschreitende Wahrnehmung des Umgangsrecht in Corona Zeiten

Auch an dieser Stelle des Umgangsrecht in Corona Zeiten gelten Besonderheiten. Sie resultieren aus der unterschiedlichen Einstufung der Länder als Hochrisikogebiete oder sichere Länder. Die Erlaubnis zur Mitnahme des Kindes in ein Hochrisikogebiet kann versagt werden, wenn Deutschland zeitgleich kein Hochrisikogebiet ist. Hier ist die Kooperationsbereitschaft der Elternteile beispielsweise durch die Bereitstellung einer Übernachtungsmöglichkeit gefragt. Außerdem sorgen inzwischen die vielfältigen Angebote für Schnelltests sowie die Öffnungsschritte bei Hotels und Anbietern für Ferienwohnungen für deutliche Erleichterungen. Durch das Voranschreiten der Corona-Schutzimpfungen wird die Notwendigkeit einer Rückkehr zu einem „harten Lockdown“ mit vollständigen Grenzschließungen von Tag zu Tag unwahrscheinlicher. Allein die Grenzschließungen wären ein Grund, sich der Wahrnehmung der Umgangspflicht ohne Rechtsfolgen entziehen zu können.

Sie haben als Vater oder Mutter Probleme, in Coronazeiten das Umgangsrecht wahrnehmen zu können? – Sichern Sie sich die fachkundige Beratung und Betreuung durch unsere Anwältin für Familienrecht in Kiel!

Freya Jensen - Familienrecht Kiel

Was passiert mit dem Umgangsrecht für den Vater bei Quarantäne?

  • Das Aussetzen des Umgangsrechts ist nur bei nachgewiesener Infektion möglich.

  • Die Quarantäne muss speziell für das Kind vom Gesundheitsamt angeordnet sein.

  • Lediglich die Schließung von Kita oder Schule reichen nicht aus um Umgang auszusetzen.

Eine nachgewiesene Infektion mit dem Coronavirus sowie eine Quarantäne sind die einzigen Gründe, aus denen das Umgangsrecht für den Vater oder die Mutter ohne Einschaltung des Jugendamts oder Gerichts ausgesetzt werden kann. Dafür muss die Quarantäne jedoch vom Gesundheitsamt speziell für das Kind angeordnet worden sein. Eine durch Quarantäne bedingte Schließung der Kindertagesstätte oder Schule des Kindes reicht dafür nicht aus! Betroffene Sorgeberechtigte können im Zweifel das Gesundheitsamt um die Übergabe einer schriftlichen Bescheinigung der Quarantäneanordnung bitten. Bei einem positiven Coronatest beim Kind oder dem umgangsberechtigten Elternteil scheiden Treffen zur Vermeidung von Ansteckungen auch dann aus, wenn noch keine Quarantäne vom Gesundheitsamt angeordnet wurde. Dafür reicht eine Bescheinigung des feststellenden Arztes über ein positives Testergebnis aus.

Corona-Leugner: Darf das Umgangsrecht in Corona Zeiten verweigert werden?

Zum typischen Verhalten der Corona-Leugner gehört es, sich nicht an die allgemeinen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung einer Ansteckung mit COVID-19 zu halten. In diesem Fall liegt eine akute Kindeswohlgefährdung im Sinne des Paragrafen 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vor.

Sorgeberechtigte haben auf dieser Basis die Chance, eine Aussetzung des Umgangsrechts für Vater, Mutter, Großeltern oder Geschwister beim zuständigen Familiengericht zu beantragen. Allerdings reicht die bloße Behauptung, der oder die Umgangsberechtigte wäre Corona-Leugner dafür nicht aus. Sorgeberechtigte müssen Beweise vorlegen. Beispiele dafür sind Fotos von der Teilnahme an entsprechenden Demonstrationen ohne Schutzmaske und Einhaltung der Abstandsgebote oder schriftliche Zeugenaussagen. Das heißt, auch in Coronazeiten sind die Hürden für eine Aussetzung des Umgangsrechts hoch.

Wann drohen Ordnungsgelder beim Umgangsrecht Vater & Mutter?

  • Die Möglichkeit, ungerechtfertigte Verweigerungen des Umgangsrechts und Verletzungen der Umgangspflicht mit Ordnungsgeldern zu ahnden, gelten in vollem Umgang auch zu Coronazeiten.

Das belegt ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Frankfurt. Allerdings gibt es Ausnahmen beim begleiteten Umgang. Derzeit (Stand Mai 2021) liegt ein Fall beim Bundesgerichtshof. Er hat darüber zu befinden, ob ein Ordnungsgeld auch gegen Umgangsbegleiter verhängt werden kann, die unter Berufung auf das Risiko einer Infektion mit COVID-19 die Mitwirkung an der Durchführung des Umgangsrechts verweigern. Die regionalen Familiengerichte haben Verfahren rund um das Umgangsrecht mit sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten entschieden. In der Regel wurde jedoch der Beschleunigungsgrundsatz für familienrechtliche Entscheidungen beachtet, obwohl viele Gerichte noch nicht in der Lage sind, die Befragung der Beteiligten mit modernen Mitteln der digitalen Kommunikation durchzuführen.

Woraus resultiert das Umgangsrecht für Vater, Mutter, Großeltern und Geschwister?

Die wichtigste Rechtsgrundlage ist der Artikel 6 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Dort heißt es wörtlich „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Deshalb waren der Bund und die Länder auch gefordert, in ihren Corona-Schutz-Verordnungen Ausnahmen für das Besuchsrecht für den Vater und die Mutter zu schaffen.

Weitere Rechtsgrundlagen für das Umgangsrecht finden sich in den Paragrafen 1626 und 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Im Paragrafen 1684 BGB wird das Recht der Kinder auf den Umgang mit jedem Elternteil definiert. Der Paragraf 1626 gestaltet den elterlichen Umgang mit den Kindern genau wie das Grundgesetz sowohl als Recht und als auch als Pflicht. Das Umgangsrecht für Geschwister und Großeltern resultiert ebenfalls aus dieser Rechtsnorm. Im Absatz 3 heißt es, dass der „Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt“, im Interesse des Kindeswohls zu gewähren ist, wenn dies „für seine Entwicklung förderlich ist“.

Anwälte für Familienrecht

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Unsere Fachanwältin für Familienrecht steht Ihnen als erfahrene Ansprechpartnerin zur Seite!

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