30.000 weniger Hochzeiten
im ersten Halbjahr 2020
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Wissenswerte Fakten zur Trennung in Coronazeiten und der Online Scheidung spielten im Jahr 2020 eine wichtige Rolle. Dieser Trend setzt sich im Jahr 2021 fort. Diese Entwicklung belegt die Tatsache, dass allgemeine Krisensituation immer unmittelbare Auswirkungen auf die Quote der Scheidungswilligen haben. Deutschland verzeichnete mehrere Jahre sinkende Scheidungsraten. Zum Höhepunkt der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 stieg die Scheidungsquote plötzlich wieder an. Seither weist die Diagrammkurve der Anzahl der Ehescheidungen in Deutschland mit minimalen Abweichungen stetig nach unten.
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Im Sommer 2020 wurden die Resultate einer Umfrage durch das Institut Civey veröffentlicht. Die Auswertung zeigt einen erschreckenden Trend, denn die Zahl der Probanden stieg im Vergleich zu einer vorangegangenen Umfrage aus dem Jahr 2018 auf den fünffachen Wert. Die Analysten, Psychologen und Fachanwälte für Familienrecht führen das auf die Folgen der Lockdowns zur Eindämmung von COVID-19 zurück. Online Scheidung wird beliebter. Dabei spielen zwei Gründe die Hauptrolle.
Einerseits stieg die Zahl der Scheidungswilligen unter den Eheleuten, die infolge der Lockdowns ungewohnt lange voneinander getrennt waren. Ursache dafür waren die allgemeinen Reisebeschränkungen, die Vielzahl von Einreiseverboten sowie die auf weniger als 10 Prozent reduzierte Anzahl der verfügbaren Mittel- und Langstreckenflüge. Andererseits deckte die durch Kurzarbeit umfangreichere Zeit des auf die eigene Wohnung beschränkten Familienlebens Probleme auf, die im normalen Alltag nicht so deutlich spürbar waren. Das gilt analog auch für die Zeit einer Quarantäne. Bereits während der ersten Lockdowns in Deutschland verzeichneten deshalb Google und Co. einen signifikanten Anstieg der Suchanfragen mit dem Inhalt „Scheidung online einreichen“ sowie „Scheidung online Kosten“.
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In Coronazeiten gab und gibt es eine ganze Reihe von Stressfaktoren, die von außen in die Familien getragen werden. Ein sehr gutes Beispiel sind die zusätzlichen Belastungen, die durch die Schließung von Kindertagesstätten und Schulen entstehen. Ausgangsbeschränkungen und Quarantänebestimmungen sorgen zudem dafür, dass sich die Ehepartner zur Vorbeugung der Eskalation eines Ehestreits nicht so gut wie sonst aus dem Weg gehen können. Dadurch tragen sie Konflikte häufig in Momenten „hochgekochter“ Emotionen aus. Das verhindert in vielen Fällen die Erarbeitung von Kompromissen, die in normalen Zeiten teilweise sogar ohne große Anstrengungen möglich wären.
Deshalb ist es gut, dass Ehepartner nicht sofort eine Scheidung online beantragen oder anderweitig auf den Weg bringen können, weil der Paragraf 1565 mit der Ausnahme der Härtefallscheidung ein absolviertes Trennungsjahr vorschreibt. Das lässt hoffen, dass sich viele zerstrittene Paare nach der Aufhebung der Lockdown-Maßnahmen zur Coronabekämpfung und der Rückkehr der Normalität im Alltag wieder miteinander vertragen und auf die Ehescheidung verzichten. Leider ist es nämlich eine traurige Tatsache, dass von Ehescheidungen unzählige minderjährige Kinder betroffen sind. Das zeigen Beispiele aus den Daten des Statistischen Bundesamts zu den Scheidungen im Jahr 2019. Die Scheidungsurteile nach 5 Ehejahren zogen insgesamt 3.418 minderjährige Kinder in Mitleidenschaft. Allein das sollte eine Motivation sein, sich vor allem vor einer Trennung in Coronazeiten an geeignete Helfer wie Paartherapeuten oder als Mediatoren tätige Rechtsanwälte für Familienrecht zu wenden.
Rein rechtlich gibt es keine Unterschiede zur „normalen“ Ehescheidung. Das betrifft sowohl die Regelungen zum Trennungsjahr im BGB als auch den Anwaltszwang aus dem Paragrafen 114 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (kurz FamFG).
Die Bezeichnung Online-Scheidung (alternativ Internet-Scheidung) ist etwas irreführend, denn in Deutschland ist die Ehescheidung ohne eine Verhandlung vor dem zuständigen Familiengericht unmöglich.
Sie findet in der Regel als Präsenzverhandlung statt, auch wenn die Gerichte die Möglichkeit haben, den Paragrafen 128a der Zivilprozessordnung anzuwenden. Er erlaubt die Video- oder Tonzuschaltung von Verfahrensbeteiligten, die sich an verschiedenen Orten befinden, und gewann in Coronazeiten erheblich an Bedeutung.
Viele Scheidungswillige fragen sich, ob die Kosten der Online-Scheidung niedriger liegen als die Kosten einer „normalen“ Scheidung. Die Frage kann eindeutig bejaht werden, obwohl es keinerlei Unterschiede bei den Gerichtskosten und den Anwaltskosten gibt. Sie bemessen sich auch bei der Online-Scheidung nach dem Streitwert. Dennoch gibt es eine Ersparnis, denn es fallen auf Seiten der Mandanten keine Fahrtkosten für Gespräche mit dem Anwalt für Familienrecht an. Vor allem bei Scheidungswilligen aus ländlichen Regionen sowie bei Paaren, die trotz einer großen räumlichen Distanz im Trennungsjahr einen gemeinsamen Anwalt beauftragen wollen, ist die Fahrtkostenersparnis immens.
Es dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nach der Coronakrise im Trend bleiben, die Vorbereitungen für die Scheidung online durchzuführen. Allein der globale Klimawandel erfordert es, auf jede unnötige Fahrt zu verzichten. Der Austausch von Dokumenten in digitaler Form spart durch die Möglichkeit der digitalen Speicherung sowohl Papier als auch Toner oder Druckertinte. Das ist und bleibt ebenfalls ein wichtiger Punkt beim Klimaschutz und Umweltschutz im Kanzleialltag. Nicht umsonst fördert der Bund auch die Umstellung der Gerichte auf den digitalen Datenaustausch sowie die Ausstattung der Verhandlungssäle mit moderner Videotechnik. Damit dürfte schon in absehbarer Zeit die körperliche Anwesenheit der Verfahrensbeteiligungen der Vergangenheit angehören. Die Zukunft sind virtuelle Verhandlungsräume. Damit wird die Online-Scheidung auch bei der Bearbeitung der Scheidungsklagen durch die Gerichte die bisher üblichen Präsenzverhandlungen als Standard ablösen.