Der gerichtliche Vergleich Scheidung in Kiel

Scheidung: Der gerichtliche Vergleich im Scheidungsverfahren vor dem Amtsgericht in Kiel

Statt sich auf einen langwierigen und nervenaufreibenden Rechtsstreit vor Gericht einzulassen, können sich die Ehepartner auch für eine einvernehmliche Scheidung entscheiden. Der Abschluss einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung oder aber eines  gerichtlichen Vergleichs sind hier die Stichworte.

Im Folgenden behandeln wir den gerichtlichen Vergleich, der meistens nur noch die wenigen noch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorhandenen Streitthemen auflösen soll. Die in einem gerichtlichen Vergleich gerne geregelten Themen sind der Unterhalt, der Zugewinn, die Immobilie oder aber der Versorgungsausgleich. Hakelt es hier nur noch bei der finalen Einigung dann bietet sich der gerichtliche Vergleich zur Beendigung der Unsicherheiten und Streitthemen an.

In den sogenannten Kindschaftssachen, also den Angelegenheiten zur elterlichen Sorge oder zum Umgang ist das Gericht gehalten, auf eine Einigung der Beteiligten hinzuwirken. Hier wird die Mehrzahl der Gerichtsverfahren durch einen gerichtlichen Vergleich beendet. Haben Sie noch Fragen an den Scheidungsanwalt Kiel? Ihre Familienrecht Kiel Kanzlei Jensen hilft Ihnen weiter!

Wie funktioniert ein gerichtlicher Vergleich?

Bei einem gerichtlichen Vergleich arbeiten alle Beteiligten des Verfahrens, also Richter, Anwälte und Eheleute miteinander darauf hin, eine rechtsverbindliche Lösung für ihr Thema zu finden. Sind sich die Eheleute im Vorfeld einig, können die Anwälte dem Gericht den  Einigungsvorschlag zur Protokollierung vorlegen. Die Einigung kann jedoch auch erst in der mündlichen Verhandlung gemeinsam erarbeitet oder vorgeschlagen werden. Dann protokolliert das Gericht die Vereinbarung auf Wunsch der Beteiligten als gerichtlichen Vergleich. Dieser ist dann rechtsverbindlich und auch vollstreckbar. Dies ist insbesondere in den Fällen wichtig, in denen sich die Beteiligten vor Gericht über den Unterhalt geeinigt oder den Umgang geregelt haben.

Was ist der Unterschied zwischen einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung und eines gerichtlichen Vergleichs?

Wie der Name schon sagt, wird die Scheidungsfolgenvereinbarung vor einem Notar geschlossen, während der gerichtliche Vergleich vor Gericht abgeschlossen wird. Der Notar beurkundet, das Gericht beschließt oder stellt fest.

Beide Vereinbarungen setzen voraus, dass sich die Beteiligten über ihre Themenbereiche geeinigt haben. Häufig werden Scheidungsfolgenvereinbarungen bereits vor der Scheidung mit Hilfe eines Anwalts vorbereitet und geschlossen. Da diese Vereinbarungen rechtsverbindlich und häufig nicht mehr abzuändern sind, ist es dringend angeraten, sich hier umfassend vor Abschluss über die rechtlichen Konsequenzen der Vereinbarung bei einem eigenen Anwalt beraten zu lassen. Fragen Sie hier jedoch vorher nach den Kosten und vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Stundensatz. In einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie alle für Sie relevanten Bereiche endgültig klären und einer Vereinbarung zuführen.

Eine reine Trennungsvereinbarung, also eine Vereinbarung, die ausschließlich die Rechte und Pflichten während der Trennungszeit regelt, kann zwischen den Eheleuten einvernehmlich und außergerichtlich geregelt werden. Es bedarf hier nicht der notariellen Beurkundung der Vereinbarung. Fragen Sie hier Ihren Anwalt, der Sie bei der Abfassung Ihres Vertrages unterstützen wird.

Kann man oder will man sich vor oder während des laufenden Scheidungsverfahrens in Bezug auf die Scheidungsfolgen nicht notariell einigen, dann kann man dies auch noch vor Gericht tun. Wichtig ist es hierbei auf die Vergleichsgrundlagen zu achten. Dieses sollten unbedingt vom Gericht mitprotokolliert werden. Der Abschluss eines Vergleichs im Scheidungsverfahren unterliegt dem Anwaltszwang.