9 Fragen zur Namensänderung nach der Scheidung, was ist zu beachten?

Vermeiden Sie fatale Fehler in der Namenswahl

Die Idee den Namen des Ehepartners anzunehmen kann romantischer Natur entspringen oder auch eine familiäre Tradition sein. Wenn Sie sich dazu entschließen, sollten Sie sich im Klaren darüber sein, welche Folgen das haben kann. Ist das Kind dann erst ein Mal in den Brunnen gefallen, gilt es nur noch eine angenehme Lösung zu finden. Für Sie und evtl. Ihr Kind/Kinder kann das eine belastende Zeit werden. Egal ob hier nun ein Ex-Partner Ihnen einen Strich durch die Rechnung machen will oder der neue Partner evtl. andere Erwartungen an die Namensgebung hat als Sie.

Wir haben die häufigsten Fragen zu diesem Thema für Sie beantwortet.

Namensänderung? Kanzlei Jensen in Kiel

Kann ich den gemeinsamen Ehenamen behalten? Kommt eine Namensänderung in Betracht?

Normalerweise behalten die geschiedenen Ehegatten den gemeinsamen Ehenamen auch nach der Scheidung. Etwas anderes gilt nur, wenn ein Ehepartner einen Antrag auf Namensänderung beim zuständigen Standesamt stellt. Zu beachten ist allerdings, dass nur derjenige Ehegatte, der seinen Namen mit der Heirat geändert hat, seinen Namen ändern kann.

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Welche Möglichkeiten der Namensänderung nach der Scheidung gibt es?

• Der geschiedene Ehepartner hat die Möglichkeit den früheren Ehenamen fortzuführen.
• Der Ehepartner kann den früheren Ehenamen aufgeben und seinen Geburtsnamen wieder annehmen. Der Geburtsname wird auch Familienname oder Mädchenname genannt.
• Wenn der Ehepartner den Ehenamen aufgeben möchte, kann er auch jenen Namen annehmen, den er vor der Ehe hatte. Dieser muss nicht mit dem Geburtsnamen identisch sein. Zum Beispiel kann der Ehepartner den Ehenamen aus einer früheren Ehe wieder annehmen.
• Schließlich kann sich der Ehepartner auch für einen Doppelnamen entscheiden. Er kann den Ehenamen entweder mit dem Geburtsnamen oder mit einem anderen vor der der Ehe geführten Namen kombinieren.

Wann kann ich meinen Namen nach der Scheidung ändern lassen?

Voraussetzung für eine Namensänderung im Rahmen der Scheidung ist, dass die Ehe rechtskräftig geschieden wurde. Die Scheidung ist rechtskräftig, wenn die Parteien keine Rechtsmittel mehr einlegen können. Dies ist entweder nach Ablauf einer einmonatigen Frist der Fall oder wenn die Ehegatten beim Scheidungstermin ausdrücklich auf Rechtsmittel verzichten. Das Gericht stellt dann einen Rechtskraftvermerk aus.
Darüber hinaus gibt es keine Fristregelungen. Der Ehepartner kann den Antrag auf Namensänderung also jederzeit (ab Rechtskraft der Scheidung) stellen.