9 Fragen zur Namensänderung nach der Scheidung, was ist zu beachten?
Vermeiden Sie fatale Fehler in der Namenswahl
Die Idee den Namen des Ehepartners anzunehmen kann romantischer Natur entspringen oder auch eine familiäre Tradition sein. Wenn Sie sich dazu entschließen, sollten Sie sich im Klaren darüber sein, welche Folgen das haben kann. Ist das Kind dann erst ein Mal in den Brunnen gefallen, gilt es nur noch eine angenehme Lösung zu finden. Für Sie und evtl. Ihr Kind/Kinder kann das eine belastende Zeit werden. Egal ob hier nun ein Ex-Partner Ihnen einen Strich durch die Rechnung machen will oder der neue Partner evtl. andere Erwartungen an die Namensgebung hat als Sie.
Wir haben die häufigsten Fragen zu diesem Thema für Sie beantwortet.
- Kann ich den gemeinsamen Ehenamen behalten? Kommt eine Namensänderung in Betracht?
- Welche Möglichkeiten der Namensänderung nach der Scheidung gibt es?
- Wann kann ich meinen Namen nach der Scheidung ändern lassen?
- Wo kann ich meinen Namen nach der Scheidung ändern lassen?
- Namensänderung nach Scheidung – welche Unterlagen brauche ich dafür?
- Kann man die Namensänderung des Ehepartners erzwingen?
- Was kostet die Namensänderung nach der Scheidung?
- Welchen Namen erhalten die gemeinsamen Kinder nach der Scheidung?
- Namensänderung beim Kind nach Scheidung
Kann ich den gemeinsamen Ehenamen behalten? Kommt eine Namensänderung in Betracht?
Normalerweise behalten die geschiedenen Ehegatten den gemeinsamen Ehenamen auch nach der Scheidung. Etwas anderes gilt nur, wenn ein Ehepartner einen Antrag auf Namensänderung beim zuständigen Standesamt stellt. Zu beachten ist allerdings, dass nur derjenige Ehegatte, der seinen Namen mit der Heirat geändert hat, seinen Namen ändern kann.
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Wann kann ich meinen Namen nach der Scheidung ändern lassen?
Voraussetzung für eine Namensänderung im Rahmen der Scheidung ist, dass die Ehe rechtskräftig geschieden wurde. Die Scheidung ist rechtskräftig, wenn die Parteien keine Rechtsmittel mehr einlegen können. Dies ist entweder nach Ablauf einer einmonatigen Frist der Fall oder wenn die Ehegatten beim Scheidungstermin ausdrücklich auf Rechtsmittel verzichten. Das Gericht stellt dann einen Rechtskraftvermerk aus.
Darüber hinaus gibt es keine Fristregelungen. Der Ehepartner kann den Antrag auf Namensänderung also jederzeit (ab Rechtskraft der Scheidung) stellen.