Fachkanzlei Jensen
  • Familienrecht Kiel
  • Aktuelles
  • Scheidung
    • Trennungszeit
    • Scheidungsablauf
    • Scheidungskosten
    • Scheidungsfolgen
  • Unterhalt
    • Geschiedenenunterhalt
    • Kindesunterhalt
    • Trennungsunterhalt
    • Elternunterhalt
  • Kind
    • Umgangsrecht
    • Sorgerecht
  • Mediation
  • Das Team
  • Kontakt
  • Menü Menü

Aufenthaltsbestimmungsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht: Was sind die Unterschiede?

Haben sich die Eltern eines minderjährigen Kindes getrennt, müssen einige Dinge geregelt werden. Dazu gehören neben dem Kindesunterhalt auch das Sorgerecht, das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Umgangsrecht. Viele Mütter und Väter wissen gar nicht, dass dort gravierende Unterschiede beachtet werden müssen. Auch ist vielen getrennten Eltern leider nicht bewusst, dass der Gesetzgeber in der Bundesrepublik Deutschland den Umgang mit dem nicht im eigenen Haushalt lebenden parallel als Recht als auch als Pflicht ausgestaltet hat. Deshalb halten wir eine laienverständliche Erklärung dieser Regelungen im Familienrecht für dringend notwendig. Haben Sie noch Fragen? Ihre Familienrecht Kiel Kanzlei Jensen hilft Ihnen weiter!

Fragen zu Aufenthaltsbestimmungsrecht? Die Fürsorgepflicht für Kinder ist sogar im Grundgesetz verankert

Freya Jensen - Familienrecht Kiel

Möchten Sie sich scheiden lassen? – Jetzt online Scheidung einreichen!

Wir beraten und unterstützen Sie! Alle Infos finden Sie unter

Online Scheidung

Die elterliche Pflicht zur Fürsorge für ihre Kinder leitet sich aus dem Artikel 6 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ab. Dort ist als Umkehrschluss aus dem Absatz 3 zur Trennung von der Familie herzuleiten, dass staatliche Institutionen einschreiten müssen, wenn die Eltern eines Kindes zur Ausübung der Personensorge zeitweise oder dauerhaft nicht in der Lage sind. Außerdem findet sich an der gleichen Stelle im Grundgesetz die Vorschrift der Gleichbehandlung von ehelichen und nichtehelichen Kindern.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch findet sich die Definition der elterlichen Sorge im Paragrafen 1626. Er besagt, dass sich das Sorgerecht in die Teilbereiche Personensorge und Vermögenssorge gliedert. Die gleiche Rechtsnorm trifft außerdem die Grundsatzaussage, dass das Kind ein Recht auf den Umgang mit beiden Elternteilen sowie zu anderen Personen hat, zu welchen intensive Bindungen aufgebaut wurden. Außerdem findet sich hier der Grundsatz, dass bei allen Regelungen zum Sorgerecht, zum Aufenthaltsbestimmungsrecht und zum Umgangsrecht das Kindeswohl die oberste Priorität hat.

Was sollten Eltern zum Sorgerecht wissen?

Das Sorgerecht ist die höchste Stufe der Hierarchie bei den Rechten und Pflichten gegenüber minderjährigen Kindern. Es beinhaltet die Personensorge und die Vermögenssorge sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Umgangsrecht. Dabei kennt der Gesetzgeber sowohl das gemeinsame Sorgerecht als auch das alleinige Sorgerecht. Bei ehelichen Kindern entsteht bei der Geburt automatisch ein gemeinsames Sorgerecht. Das resultiert aus den Paragrafen 1951 und 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Mutterschaft und Vaterschaft.

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern entsteht bei der Geburt ein Einzelsorgerecht auf Seiten der Kindesmutter. Jedoch haben sie die Möglichkeit, ein gemeinsames Sorgerecht zu erklären. Bei einer späteren Heirat des Kindesvaters und der Kindesmutter entsteht das gemeinsame Sorgerecht automatisch. Der Kindesvater kann die Mitwirkung am Sorgerecht außerdem beim Familiengericht einklagen. Die dazugehörigen Regelungen finden sie im Paragrafen 1626a des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Abänderungen des Sorgerechts sind möglich. So kann beispielsweise bei einer Scheidung ein Alleinsorgerecht zu Gunsten des Vaters oder der Mutter beantragt werden. Die Entscheidung trifft das zuständige Familiengericht unter Einbeziehung des Jugendamts. Dabei stehen das Kindeswohl und der sogenannte Kontinuitätsgrundsatz im Vordergrund. Bei einem von beiden Parteien beantragten Alleinsorgerecht kann auch der künftige Wohnort des Vaters oder der Mutter zum alleinigen Entscheidungskriterium werden, wenn beide Elternteile gleichermaßen gut zur Ausübung des alleinigen Sorgerechts geeignet sind.

Wir beraten Sie in unserer auch von Preetz aus gut erreichbaren Kanzlei für Familienrecht in Kiel nach der Vereinbarung eines Termins gern individuell.

Ein an Bedingungen geknüpftes Sorgerecht entsteht nach dem deutschen Familienrecht auch beim neuen Ehepartner der Elternteile. Dieser darf Dinge des alltäglichen Lebens anstelle des eigentlich Sorgeberechtigten entscheiden. Diese Mitwirkung an der elterlichen Sorge schließt außerdem Entscheidungen in Notsituationen ein. Ein Beispiel wäre die Zustimmung zu lebensrettenden Operationen, wenn keiner der an sich sorgeberechtigten Elternteile erreichbar ist. Die dazugehörige Gesetzesgrundlage ist der Paragraf 1687b des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Sie haben Fragen zum Sorgerecht? – Dann lassen Sie sich von unserer Fachanwältin für Familienrecht in Kiel beraten.

Was beinhaltet das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist nach dem deutschen Familienrecht ein Teilbereich der Personensorge. Es umfasst die Entscheidungsfreiheit über den Wohnort der Kinder sowie ihres gewöhnlichen und tatsächlichen Aufenthalts. Bei einem alleinigen Sorgerecht übt der Sorgeberechtigte das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein aus. Bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Alltag in den Händen des Elternteils, in dessen Haushalt das Kind lebt. Größere Entscheidungen (zum Beispiel zu einer Internatsunterbringung) müssen beide Elternteile gemeinsam treffen.

Wissenswert ist außerdem, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht während der Wahrnehmung des Umgangsrechts temporär und teilweise an den nicht sorgeberechtigten Elternteil übergeht. Er kann beispielsweise entscheiden, ob er mit dem Kind in seinem eigenen Heim, bei Verwandten oder in einem Hotel übernachten möchte. Allerdings ist das temporär vorhandene Aufenthaltsbestimmungsrecht während der Zeit des Umgangs eingeschränkt. Der Umgangsberechtigte darf beispielsweise Deutschland mit dem Kind nicht ohne die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils verlassen.

Weitere Einschränkungen können sich ergeben, wenn zum Wohl des Kindes ein begleiteter Umgang angeordnet wurde. Dann entscheiden die Jugendämter oder die vom Jugendamt mit der Begleitung beauftragten Institutionen, wo die Treffen stattfinden. Das heißt, in diesen Fällen wird sogar das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Alleinsorgeberechtigten zeitweise außer Kraft gesetzt.

Was sagt das deutsche Familienrecht zum Umgangsrecht?

Das Umgangsrecht beider Elternteile resultiert aus dem Paragrafen 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Er besagt, dass die Eltern einerseits ein Recht auf den Umgang mit dem Kind haben, der Umgang aber auch gleichzeitig eine gesetzliche Pflicht im Interesse des Kindeswohls darstellt. Den konkreten Umfang des Umgangs können die Eltern einvernehmlich unter sich regeln. Gelingt das nicht, kann ersatzweise das Familiengericht Regelungen zum Umgangsrecht für den jeweiligen Einzelfall treffen. Weigert sich ein Elternteil, diese Vereinbarungen und Anordnungen zum Umgangsrecht einzuhalten, können die Familiengerichte sogar Zwangsgelder androhen und im Ernstfall erheben.
Dabei ist ein ganz wichtiger Aspekt zu beachten: Das Umgangsrecht ist nicht von der Zahlung von Kindesunterhalt abhängig!
Als Orientierung für die einvernehmlichen Regelungen und die gerichtlichen Beschlüsse können bisher lediglich höchstrichterliche Urteile zum Familienrecht herangezogen werden, da das Gesetz selbst dazu keine konkreten Auskünfte gibt. Sie besagen in der überwiegenden Mehrheit der Fälle, dass dem nicht sorgeberechtigten Elternteil das Umgangsrecht an jedem zweiten Wochenende sowie in der Hälfte der Ferien und abwechselnd an den sogenannten „hohen“ Feiertagen (Ostern, Pfingsten, Weihnachten) gewährt werden muss. Von der lange praktizierten Teilung der Feste wird in den Urteilen zum Familienrecht in jüngerer Zeit immer öfter abgesehen.

Nicht nur der Vater und die Mutter haben einen gesetzlich verbrieftes Umgangsrecht mit dem Kind. Der Paragraf 1685 des Bürgerlichen Gesetzbuchs garantiert auch anderen Personen das Recht auf regelmäßige Kontakte. Dort werden Geschwister und Großeltern explizit benannt. Aber auch andere Personen können ein Umgangsrecht geltend machen, wenn sie eine tatsächliche Verantwortung für das Kind getragen oder mit dem Kind längere Zeit in einer häuslichen Gemeinschaft gelebt haben. Das heißt, ein Umgangsrecht wird auch Stiefvätern, Stiefmüttern, Stiefgroßeltern und Stiefgeschwistern zugestanden.
Sie haben Fragen zum Sorgerecht, zum Aufenthaltsbestimmungsrecht oder zum Umgangsrecht?- Dann vereinbaren Sie am besten sofort einen Termin in unserer auf Familienrecht spezialisierten Kanzlei in Kiel!

Sie haben Fragen zum Sorgerecht, zum Aufenthaltsbestimmungsrecht oder zum Umgangsrecht?- Dann vereinbaren Sie am besten sofort einen Termin in unserer auf Familienrecht spezialisierten Kanzlei in Kiel!

Tel. 0431 22181110
info@familienrecht-jensen.de

Haben Sie Fragen zum Thema Sorgerecht, Umgangsrecht & Aufenthaltsbestimmungsrecht?

  • Wir beraten Sie gern!

    Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie direkt an!

    info@familienrecht-jensen.de

    0431 22181110

4.4/5 - (7 votes)
Freya Jensen Rechtsanwältin in Kiel

Haben Sie Fragen?

Kanzlei Jensen – Wir sind für Sie da!

  • Christine Hahn

    Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

  • Freya Jensen

    Fachanwältin für Familienrecht

Mehr zum Team...

Kontaktieren Sie uns!

Wir freuen uns auf Ihren Kontakt – bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung, um mehr über Ihre Rechte und unsere Datenverarbeitung zu erfahren.

Adresse

Bollhörnkai 1
24103 Kiel

Auf dem Hafengelände
Parkplätze direkt vor der Tür

Kontaktieren Sie uns

info@familienrecht-jensen.de

Telefon: 0431 22 18 11 10
Fax: 0431 98 26 18 31 00

Impressum | Datenschutz

Unterstützt durch Compfair GmbH

  • Anwalt für Familienrecht in Preetz
  • Anwalt für Familienrecht in Kiel Südfriedhof
  • Anwalt für Familienrecht in Kiel Schreventeich
  • Anwalt für Familienrecht in Kiel Ravensberg
  • Fachanwalt für Familienrecht Kiel Hassee
  • Anwalt für Familienrecht in Kiel Wik
  • Anwalt für Familienrecht für Gettorf
  • Anwalt für Familienrecht Altenholz
  • Anwalt für Familienrecht Bordesholm
  • Anwalt für Familienrecht Flintbek
  • Anwalt für Familienrecht Heikendorf
  • Anwalt für Familienrecht Mönkeberg
  • Anwalt für Familienrecht Schönkirchen

Geschützt: Familienrecht: Wissenswerte Fakten zum Kindesentzug und Sorgere...Kindesentzug Sorgerechtsentzug FamilienrechtDas Team - Kanzlei Jensen9 Fragen zum Thema: Scheidung – Namensänderung, was ist zu beachten? Nach oben scrollen