Änderungen im Familienrecht – die gleichgeschlechtliche Ehe

Was ändert sich für gleichgeschlechtliche Paare?

Mit dem Gesetzesbeschluss, dass nun auch in Deutschland gleichgeschlechtliche Paare heiraten dürfen, sind zweifelsohne viele Glücksmomente, jedoch auch viele Fragen verbunden. Ab wann dürfen Frau und Frau bzw. Mann und Mann nun eigentlich heiraten? Wird eine eingetragene Lebenspartnerschaft direkt (und ohne Antrag) zur Ehe? Können gleichgeschlechtliche Paare vollkommen unkompliziert adoptieren? Und kann ich eigentlich einen Ehevertrag aufsetzen lassen, der mich absichert?

Fakt ist: trotz aller Freude stehen hinter dem Beschluss noch viele Fragezeichen.

Die Änderung in der Übersicht

Partner gleichen Geschlechtes dürfen heiraten. Das bedeutet, dass auf Sie alle Rechte und Pflichten angewendet werden, die in der klassischen Mann-Frau-Beziehung schon längst zum Standard geworden sind. Die rechtliche Grundlage bildet hier nun eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dort heißt es dann: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“.

Gleichgeschlechtliche Ehe Adoptionen, Ehen und Co. – was ist neu?

Gleichgeschlechtliche Ehe: Der neue -oben erwähnte- Satz hat jedoch weit mehr Auswirkungen als es auf den ersten Blick anmuten mag. Wussten Sie beispielsweise, dass Sie als gleichgeschlechtliches, verheiratetes Paar in Zukunft gemeinsam ein Kind adoptieren können? Oder war es Ihnen bekannt, dass Ihre eingetragene Partnerschaft durch die neue gesetzliche Regelung nicht automatisch zur Ehe wird? Besonders der letztgenannte Punkt sorgt hier immer wieder für Missverständnisse. Wichtig ist beispielsweise auf dem Weg zur Ehe, dass Sie gemeinsam den Weg zum Standesamt antreten und dort persönlich erklären, dass Sie nicht mehr in einer eingetragenen Partnerschaft, sondern in einer gleichgeschlechtlichen Ehe leben möchten. Klar ist jedoch auch, dass Sie keineswegs verpflichtet sind, dies zu tun. Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, weiter in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zu leben. Doch Vorsicht! Mit dem neuen Gesetz wird es auch diesen „Zwischenschritt“ nicht mehr geben! Wer jetzt vor dem Gesetz seine Liebe bekunden möchte, muss heiraten und damit die gleichgeschlechtliche Ehe eingehen. Neue Lebenspartnerschaften können nicht mehr eingetragen werden.