Happy Holidays Urlaub trotz Trennung?

Was, wenn das Reiseziel die Gemüter spaltet?

Keine Frage: Reisen ins Ausland – egal, ob nach Spanien oder in die USA – sind besonders für heranwachsende Kinder immer wieder spannend. Doch was, wenn die Begeisterung des Nachwuchses einem Streit der Eltern gegenübersteht?

Urlaub trotz Trennung- Konflikte über das „perfekte Urlaubsziel“ stehen schon innerhalb einer intakten Familie für viele an der Tagesordnung. Verschärft wird der Sachverhalt dadurch, dass ein Ex-Partner gemeinsam mit dem Kind wegfahren oder -fliegen möchte, und den anderen nicht in die Planung miteinbezieht. Oftmals steckt hinter dem aufkommenden Groll keineswegs Neid, sondern schlichtweg auch Angst, dem gemeinsamen Kind könne – beispielsweise bei einer Safari durch Afrika – etwas zustoßen.

Urlaub trotz Trennung – Was sagt das Gesetz?

Urlaub trotz Trennung: Unwetter, Anschläge, … viele Reiseziele, die früher noch als Traumdomizile galten, werden heute von vielen Menschen mit anderen Augen gesehen. Und es ist kein Vorurteil: vor allem Mütter tun sich immer noch schwer damit, ihr Kind ohne die eigene Aufsicht in fremde Länder reisen zu lassen. Verstärkt wird dieses Phänomen oft dadurch, wenn das Verhältnis zum Ex-Partner ohnehin nicht mehr gut und das Vertrauen – gemeinsam mit der Liebe – verschwunden ist.

Doch wer ist hier nun eigentlich im Recht? Kann eine Reise wirklich verboten werden? Ein Urteil des Kammergerichts Berlin gibt Aufschluss. Dieses setzte sich vor nicht allzu langer Zeit mit einem derartigen Fall auseinander. Hier plante ein Vater eine Reise nach Thailand, seine Ex-Partnerin, die Mutter seiner Kinder, hatte hier jedoch aufgrund der aktuellen Entwicklungen mit Hinblick auf die Sicherheitslage, Bedenken. Es kam zum Streit.

Das Gericht erklärte dann, dass derartige Fragen, die den Alltag der Kinder beträfen, von dem Elternteil zu klären seien, bei dem das Kind sich jeweils aufhalte. Es stufte den bevorstehenden Urlaub damit nicht als eine Sache von „grundlegender Bedeutung“ ein, die von beiden Ex-Partnern entschieden werden müsse.

Wichtig ist hier der Unterschied, der seitens der Gesetzgebung mit Hinblick auf eine Reise, gegen die bloße Bedenken gehegt und eine Reise in ein Krisengebiet gemacht werden. Auf Letztere weisen unter anderem vorliegende Reisewarnungen hin. Hier wäre daher definitiv das Einverständnis beider Elternteile erforderlich.
Da dies im vorliegenden Fall jedoch nicht zutraf, reichten allein die Sorgen der Mutter nicht, um die Reise nach Thailand verbieten zu lassen.