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Familienrecht Kiel – Ist das Ehegattensplitting das Richtige für uns?

Rechtsanwältin Freya Jensen

Was bedeutet Ehegattensplitting? Welche Möglichkeiten gibt es für die Steuererklärung? Wie funktioniert das Ehegattensplitting? Welche Nachteile hat das Ehegattensplitting? Wie kann ich das Ehegattensplitting beantragen?

Ehegattensplitting? Was bedeutet der Begriff?

Fragen rund um Ehegattensplitting? Familienrecht in Kiel

Das Ehegattensplitting ist ein steuerrechtliches Splittingverfahren zur Berechnung der Einkommenssteuer.

In Deutschland haben Ehegatten und Lebenspartner seit 1958 die Möglichkeit eine solche „Zusammenveranlagung“ zu wählen. Ehepaare und Lebenspartnerschaften, die sich für das Ehegattensplitting entscheiden und dementsprechend in einer Veranlagungsgemeinschaft leben, können von einer geringeren Steuerlast profitieren. Einzige Voraussetzungen sind, dass das Paar nicht dauerhaft getrennt lebt und uneingeschränkt im Inland steuerpflichtig ist.

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Ehegattensplitting – Lassen Sie sich beraten

Anwalt Kiel – Freya Jensen

Welche Möglichkeiten haben Ehepaare bezüglich ihrer Steuererklärung?

Wie können Ehepaare sich veranlagen lassen? Lassen Sie sich beraten von Scheidungsanwalt Kiel – Freya Jensen

Um das Prinzip des Ehegattensplittings zu verstehen, muss insbesondere zwischen der Individualbesteuerung und der Zusammenverlagerung, die beim Splitting eintritt, unterschieden werden.

  • Individual­besteuerung

    Bei der Individualbesteuerung wird das Einkommen jedes Ehegatten einzeln besteuert. Die Steuer wird dann nach dem Einkommen des Individuums und nicht nach dem zusammengerechneten Einkommen einer Veranlagungsgemeinschaft berechnet. Bei der Individualbesteuerung wirkt sich der Ehestand der Ehe in der Regel nicht positiv auf die Steuerlast aus.

Individual­besteuerung

Bei der Individualbesteuerung wird das Einkommen jedes Ehegatten einzeln besteuert. Die Steuer wird dann nach dem Einkommen des Individuums und nicht nach dem zusammengerechneten Einkommen einer Veranlagungsgemeinschaft berechnet. Bei der Individualbesteuerung wirkt sich der Ehestand der Ehe in der Regel nicht positiv auf die Steuerlast aus.

Die Individualbesteuerung in der Ehe setzt Anreize, eine Doppelverdiener-Ehe zu führen. Sie eignet sich daher besonders, wenn beide Ehegatten auf etwa gleichem Einkommensniveau berufstätig sind.

  • Veranlagungs­gemeinschaft

    Bei der Veranlagungsgemeinschaft wird das jeweilige Einkommen der Ehegatten zusammengerechnet und nach dem „Splitting-Verfahren“ gemeinsam besteuert. Durch die Veranlagung können die Ehegatten Steuervorteile erzielen.

Veranlagungs­gemeinschaft

Bei der Veranlagungsgemeinschaft wird das jeweilige Einkommen der Ehegatten zusammengerechnet und nach dem „Splitting-Verfahren“ gemeinsam besteuert. Durch die Veranlagung können die Ehegatten Steuervorteile erzielen.

Allerdings setzt die Steuererleichterung des Splitting-Verfahrens auch Anreize, eine klassische Rollenverteilung in der Ehe zu leben. Der Grund ist, dass der Steuervorteil bei diesem Verfahren bei besonders unterschiedlichen Einkommen am höchsten ausfällt. Die Veranlagungsgemeinschaft eignet sich daher besonders, wenn die Ehegatten über unterschiedlich hohe Einkommen verfügen.

Ehegattensplitting

Familienrecht Kiel – Freya Jensen

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Tel. 0431 22181110
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Wie funktioniert das Ehegattensplitting?

4 Schritte im Ehegattensplitting

Wählen die Ehegatten das Splittingverfahren, dann werden ihre Einkommen bei der Steuerberechnung zusammen veranlagt. Dadurch werden die Einkommen von Ehegatten, die wegen der unterschiedlich hohen Einkommen bei einer Individualbesteuerung mit unterschiedlichen Steuersätzen besteuert werden, einheitlich besteuert. Das Ehepaar wird dann als Wirtschaftsgemeinschaft angesehen, sodass unerheblich ist wie viel jeder Einzelne zum gesamten Einkommen beiträgt.

Beispiel:
Das jeweilige Einkommen der Ehepartner beträgt 60.000 € und 20.000 €. Addiert ergibt das ein gemeinsames zu versteuerndes Einkommen von 80.000 €. Durch das Splitting wird diese Summe durch zwei geteilt, sodass sich für die Ermittlung des Steuertarifs ein Einkommen von 40.000 € maßgeblich ist. Die Steuerlast wird auf das Gesamteinkommen von 80.000 € hochgerechnet, indem sie verdoppelt wird.

  • 1.

    Die jeweiligen zu versteuernden Einkommen der beiden Ehepartner werden zusammengerechnet.

  • 2.

    Anschließend wird die sich daraus ergebende Summe halbiert. Wegen dieser Halbierung des gemeinsamen Einkommens nennt man das Verfahren Splitting.

  • 3.

    Für das halbierte zu versteuernde Einkommen wird der Steuertarif anhand der Splittingtabelle ermittelt.

  • 4.

    Die sich aus dem Steuertarif ergebende Einkommenssteuer wird verdoppelt.

Wann ist das Ehegattensplitting geeignet? Warum gibt es das Ehegattensplitting?

Lassen Sie sich beraten – Familienrecht in Kiel

Das Ehegattensplitting ist ein Steuerverfahren, welches Ehen mit einer klassischen Rollenverteilung, steuerlich begünstigt, sofern der Grenzsteuersatz nicht überschritten wird. Denn durch das System der Zusammenverlagerung wird Ehepartnern mit unterschiedlich hohen Einkommen ein Steuervorteil gewährt, da sie nicht in die Spitzensteuersätze kommen. Das Ehepaar zahlt dann monatlich insgesamt weniger Steuern im Vergleich zu der Steuerlast, die entstehen würde, wenn beide Partner ihr Einkommen separat versteuern würden.

Es bietet sich daher immer an, sich für das Ehegattensplitting zu entscheiden, wenn nur ein Ehepartner voll berufstätig ist und der andere sich vorwiegend dem Haushalt und den Kindern widmet oder aber die Einkommensunterschiede beachtlich sind.

Benachteiligt werden allerdings Ehepaare, die eine Doppelverdiener-Ehe mit etwa gleich hohen Einkommen führen, sowie Lebensgemeinschaften, die eine Heirat nicht vorsehen. Ihnen bleibt nur die Individualbesteuerung, die keine steuerlichen Entlastungen vorsieht.

  • Was sind die Vorteile des Ehegattensplittings?

    • Die Steuerlast für Ehepaare mit unterschiedlich hohen Einkommen fällt geringer aus.
    • Familien, in denen nur ein Ehepartner berufstätig ist, werden bezüglich der Steuerbelastung bevorzugt.

  • Welche Nachteile hat das Ehegattensplitting?

    • Ehepartner mit ähnlich hohen Einkommen können nicht von einer steuerlichen Entlastung profitieren.
    • Das Ehegattensplitting setzt Anreize für eine klassische „Hausfrauen-Ehe“, bei der ein Ehepartner nicht oder nur weniger verdient arbeitet.
    • Alternative Lebensgemeinschaften, in denen nicht geheiratet wird, können grundsätzlich nicht von den Steuervorteilen profitieren.

Familienrecht Kiel – Wie kann ich das Ehegattensplitting beantragen?

Was muss man beachten, wenn man sich für das Ehegattensplitting entscheidet?

Das Ehegattensplitting muss nicht extra beantragt werden. Es ist bereits in der Veranlagungsgemeinschaft enthalten, die bei der Hochzeit automatisch gewählt wird.

Wer schon verheiratet ist und zunächst eine andere Veranlagung gewählt hat, kann die neue Veranlagungsart im Bogen der Steuererklärung ändern. Zusätzlich kann man eine entsprechende Erklärung beilegen. Die Änderung ist solange möglich, wie der Steuerbescheid noch nicht ergangen ist. Voraussetzungen für die Beantragung sind lediglich, dass das Paar verheiratet ist, nicht dauerhaft getrennt lebt und seinen Aufenthalt überwiegend im Inland hat.

Voraussetzungen für das Ehegattensplitting

  • 1.

    Man muss verheiratet sein und nicht dauerhaft getrennt leben, d.h., dass man in dem Kalenderjahr, für das man die gemeinsame Veranlagung wünscht, mindestens einen Tag zusammengelebt haben muss. Dies kann auch im Rahmen eines Versöhnungsversuchs während des Trennungsjahres oder danach geschehen. Das familienrechtliche Trennungsjahr ist nicht gleichzusetzen mit dem steuerrechtlichen Getrenntleben.

  • 2.

    Zudem darf keiner der Partner seinen Wohnsitz dauerhaft im Ausland führen.

Haben Sie Fragen zum Ehegattensplitting?

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    Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie direkt an!

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