Was müssen Sie beachten?

Kindesunterhalt

Hier finden Sie Informationen zum Kindesunterhalt. Wie Sie es beantragen, wie viel Sie zahlen müssen und wie lange Sie zahlen müssen. Haben Sie noch Fragen? Ihre Familienrecht Kiel Kanzlei Jensen hilft Ihnen weiter!

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  • WAS MUSS ICH BEACHTEN?

Im Idealfall sind sich beide Ex-Partner über die Höhe des Unterhalts einig. Hier wird seitens des Zahlungspflichtigen eine vollstreckbare Zahlungsverpflichtung abgegeben. Diese wird dann final durch das Jugendamt und das Amtsgericht bzw. einen Notar beurkundet.

Im Falle von Streitigkeiten zur generellen Verpflichtung oder der Höhe des Anspruchs macht die antragstellende Partei ihren Anspruch im Notfall und zum Wohl des Kindes vor Gericht geltend.

  • WIE VIEL MUSS ICH ZAHLEN?

Ausschlaggebend für die Höhe, die ein Elternteil einem Kind nach einer Trennung zahlen muss, ist die so genannte „Düsseldorfer Tabelle“. Jedoch versteckt sich hinter dem Wörtchen „Unterhalt“ weitaus mehr als nur die bloße Berechnung.

Fragen wie „Bis wann muss ich Unterhalt zahlen?“ oder „Was, wenn der meinem Kind zustehende Unterhalt nicht gezahlt wird?“ sind aktueller denn je. Hier gilt es, seine Rechte – auch besonders im Sinne des Nachwuchses – zu kennen.

  • WER MUSS ZAHLEN?

Unterhaltspflichtig ist zunächst das Elternteil, bei den das Kind nicht dauerhaft wohnt. Dennoch gibt es hier durchaus Einschränkungen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Unterhaltspflichtige nicht genug Geld verdient, um leistungsfähig zu sein. Hier wird ein vom Gesetzgeber festgelegter Mindestbedarf berücksichtigt.

Aufgabe des Unterhaltspflichtigen ist es hier, beispielsweise durch die Aufnahme eines Nebenjobs, dafür zu sorgen, dass er seinen Zahlungen möglichst bald nachkommen kann.

  • WELCHE ZEITSPANNE?

Eine Frist, bis wann Kindsunterhalt gezahlt werden muss, gibt es nicht. Hier gilt, dass so lange Anspruch besteht, bis das Kind  – in finanzieller Hinsicht – auf eigenen Beinen stehen kann. Dementsprechend endet der Unterhaltsanspruch meist dann, wenn die erste Berufsausbildung bzw. das Studium beendet ist. Eine Zäsur bildet hier das 18. Lebensjahr des Kindes. Ab dann ist es Aufgabe beider Eltern, zum Barunterhalt beizutragen.

In Fragen Kindesunterhalt sind wir für Sie da!

Müssen Sie tatsächlich Unterhalt für Ihr Kind zahlen? Zahlen Sie zu viel und arbeiten umso mehr? Wir stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen mit einer für Sie individuellen Lösung.