Was müssen Sie beachten?

Scheidungskosten

Mit der richtigen Taktik lassen sich die Kosten gering halten. Haben Sie noch Fragen? Ihr Scheidungsanwalt Kiel – Kanzlei Jensen hilft Ihnen bei Fragen!

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Haben Sie Fragen zu den Scheidungskosten?

Sie suchen einen Scheidungsanwalt Kiel? Wir helfen Ihnen – Kanzlei Jensen

  • KOSTENBEISPIEL

Die Kosten des Scheidungsverfahrens richten sich nach dem vom Gericht festgesetzten Verfahrenswert, der sich am 3. fachen monatlichen Nettoeinkommen der Eheleute orientiert. Die Zahlen sind ein Beispiel und können variieren, es werden im Bespiel keine Kinder angenommen.

Einkommen Mann & Frau zusammen: 5000 € netto, Anrechte im Versorgungsausgleich 4

Gerichtskosten: ca. 700 €, Anwaltskosten: ca. 2300 €, Summe: ca. 3000 €

  • WER TRÄGT DIE KOSTEN?

Grundsätzlich trägt derjenige die Kosten des Verfahrens, der verliert. Da dieser Grundsatz bei Scheidungen ungerecht erschien, werden die Kosten des Scheidungsverfahrens „gegeneinander aufgehoben“. Dies bedeutet, dass jeder seine Anwaltskosten selbst trägt und die Gerichtskosten geteilt werden. Ist nur einer anwaltlich vertreten, muss er rein rechtlich die Kosten alleine tragen. Außerhalb des Scheidungsverfahrens kann der Richter nach „billigem Ermessen“ entscheiden, wer die Kosten trägt. Im Regelfall derjenige, der unterliegt oder Veranlassung zur Klage gegeben hat.

  • BEHALTE ICH MEIN GELD?

Fragen zu den Scheidungskosten? Ihr Geld behalten Sie dann, wenn von Ihrem Ehepartner keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden oder Sie einen Ehevertrag haben, der die Zahlungsverpflichtungen regelt. Ansonsten soll mit der Scheidung immer auch ein Ausgleich der Vermögenslagen erfolgen. Die Dauer der Ehe steht dabei ebenso im Fokus wie auch die Verteilung der Aufgaben während der Ehe. Besonders wichtig ist es im Rahmen des Zugewinnausgleichs alle Vermögenswerten Positionen zu erfassen, zu bewerten und gegebenenfalls auszugleichen. In diesem Zusammenhang spielen Erbschaften oder Abfindungen sowie sowie Schenkungen der Eltern eine große Rolle.

  • VERFAHRENGSKOSTENHILFE

Wenn Sie nicht in der Lage sind, ohne die Gefährdung Ihres Lebensunterhalts die Kosten des Verfahrens zu tragen, kann Ihnen das Gericht auf Antrag Verfahrenskostenhilfe bewilligen. Wird Ihnen die Verfahrenskostenhilfe bewillgt, wird das Gericht in den Jahren nach Abschluss des Verfahrens erneut Ihre finanziellen Verhältnisse abfragen. Erhalten Sie Gelder aus dem Zugewinnausgleich, müssen Sie dies angeben. Auch Lebensversicherungen müssen gegebenenfalls aufgelöst werden. Wir beraten Sie gerne bei der besten Vorgehensweise. Sie suchen einen Scheidungsanwalt Kiel? Wir helfen Ihnen – Kanzlei Jensen

Fragen zu den Kosten bei einer Scheidung? Wir sind für Sie da

Eine Scheidung ist immer eine schwierige Zeit, in der viele Fragen und Unsicherheit für die Zukunft im Raum stehen. Wir stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen mit einer für Sie individuellen Lösung.