Was müssen Sie beachten?

Scheidungsfolgen

Die Scheidungsfolgen bestimmen oftmals die nächsten Jahre Ihres Lebens und müssen daher sorgfältig geplant werden. Haben Sie Fragen an einen Scheidungsanwalt Kiel? Die Kanzlei Jensen hilft Ihnen weiter!

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Haben Sie Fragen zu den Scheidungsfolgen?

Sie suchen einen Scheidungsanwalt Kiel ? Wir helfen Ihnen – Kanzlei Jensen

  • AUSGLEICH

Zu den im Rahmen der Scheidung immer durchzuführenden Trennungsfolgen gehört der Versorgungsausgleich. Dabei handelt es sich um die Teilung der während der Ehezeit von den jeweiligen Ehepartnern erwirtschafteten Renten. In den Versorgungsausgleich fallen, neben den Anwartschaften aus der Rentenversicherung oder den Pensionskassen, auch die Anwartschaften aus privaten Rentenversicherungen oder Lebensversicherungen mit Kapitalwahlrecht, solange von diesem Wahlrecht noch kein Gebrauch gemacht worden ist. Insbesondere wenn es um den Ausgleich von Beamtenversorgungen geht, ist Vorsicht geboten.

  • ZUGEWINN

Ob Sie die Scheidungsfolge Zugewinn direkt im Scheidungsverfahren geltend machen oder aber innerhalb der folgenden drei Jahre, hängt davon ab, ob sie Ansprüche auf Zahlung von Trennungs- und /oder nachehelichem Unterhalt haben und ob Sie der Ausgleichsverpflichtete und /oder der Berechtigte sind. Der Zeitpunkt der Geltendmachung kann erhebliche Auswirkungen auf Ihre finanzielle Situation haben. Welche Vorgehensweise für Sie die richtige ist, kann nur anhand Ihrer ganz persönlichen Situation geklärt werden. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns – Scheidungsanwalt Kiel.

  • UNTERHALT

Bis zur rechtskräftigen Scheidung können Sie berechtigt oder verpflichtet sein, Trennungsunterhalt zu zahlen oder zu empfangen. Von entscheidender Bedeutung ist hier die Erwerbsobliegenheit, die die Rechtsprechung zunehmend auch nach Ablauf des ersten Trennungsjahres bejaht. Mit dem Monat, in dem die Scheidung rechtskräftig wird, endet auch der Anspruch auf Trennungsunterhalt. Für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung kommt ausschließlich der nacheheliche Unterhalt in Frage, der im Verbund mit dem Scheidungsverfahren geltend gemacht werden sollte.

  • UMGANG/PFLICHTEN

Bis zur rechtskräftigen Scheidung sind die Eheleute sich noch aus der Ehestellung heraus verpflichtet. Verletzt ein Ehepartner in besonders grobem Maße diese Verpflichtung, so kann er damit seine Ansprüche auf finanzielle Unterstützung verlieren. Auch aus Ihrer Elternstellung ergeben sich für die Eheleute besondere Verpflichtungen. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kinder aus dem Elternkonflikt herausgehalten werden. Gelingt Ihnen dies nicht, kann das weitreichende Konsequenzen haben. Sie suchen einen Scheidungsanwalt Kiel ? Wir helfen Ihnen – Kanzlei Jensen

Haben Sie Fragen zum Thema Scheidungsfolgen?

Lassen Sie uns ins Gespräch kommen!

Eine Trennung ist immer eine schwierige Zeit, in der viele Fragen und Unsicherheit für die Zukunft im Raum stehen. Wir stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen mit einer für Sie individuellen Lösung.