Was müssen Sie beachten?

Kindesadoption

Sie wollen endlich eine „richtige Familie“ gründen? Eine Adoption ist ein allumfassendes Thema mit vielen bürokratischen Hürden. Haben Sie noch Fragen? Ihre Familienrecht Kiel Kanzlei Jensen hilft Ihnen weiter!

Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch.

Kindesadoption – Fragen?

  • BEANTRAGUNG

Wer ein Kind adoptieren möchte, muss dies beantragen. Hierzu ist unter anderem die Vorlage einer notariellen Beurkundung Pflicht. Zudem ist es wichtig, den Antrag persönlich vorzutragen. Bis der Antrag angenommen wurde, kann er auch wieder zurückgenommen werden.
Weitere wichtige Punkte sind:

  • die Einwilligungserklärung der Eltern (, sofern das Kind minderjährig ist)
  • Unterlagen, wie beispielsweise Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, ärztliche Zeugnisse, Führungszeugnisse der Antragsteller und Aufenthaltsbescheinigungen.

Bei Über-18-jährigen wird das Jugendamt nicht konsultiert.

  • GLEICHGESCHLECHTLICHE EHE

Mit der Gleichstellung der Homo-Ehe genießen die Paare auch mit Hinblick auf die Adoption eines Kindes dieselben Rechte wie Heterosexuelle. Das bedeutet, dass auch hier Kriterien, wie das Mindestalter von 25 bzw. 21 Jahren, das Einverständnis der leiblichen Eltern und die Zustimmung des Kindes erfüllt sein müssen.

Trotz der positiven Entwicklungen beim Adoptionsrecht für homosexuelle Paare, gilt es selbstverständlich auch hier, die bürokratische Hürden zu meistern.

  • WAS MUSS ICH NACHWEISEN?

Wer ein Kind adoptieren möchte, muss im Zusammenhang mit der Antragstellung verschiedene Dokumente vorweisen können. Unter anderem gehört hierzu nicht nur der reine Antrag, sondern auch…:

  • ein Bewerbungsschreiben
  • die Geburts- und Heiratsurkunde
  • die polizeilichen Führungszeugnisse
  • Lebensläufe
  • Verdienst- bzw. Vermögensnachweise

und ärztliche Atteste. Einen weiteren wichtigen Bestandteil stellt der auszufüllende Fragebogen dar. Anhand dessen muss unter anderem begründet werden, weshalb ein Kind adoptiert werden soll.

  • ALS EINZELPERSON ADOPTIEREN

Die Prüfung einer Einzelperson ist noch kritischer als beim Paar. Wichtig ist, dass der Antragsteller/ die Antragstellerin das 25. Lebensjahr vollendet hat und das Wohl des Kindes nicht gefährdet ist. Weitere Voraussetzungen sind…:

  • ein sicheres Einkommen
  • ein guter gesundheitlicher Zustand
  • eine ausreichend große Wohnfläche.

Auch dann, wenn Sie verheiratet sind, können Sie allein ein Kind adoptieren. Hier muss Ihr Partner jedoch in jedem Falle zustimmen.

Dürfen wir Ihre Fragen zur Adoption beantworten?

Wie leiten Sie ein Adoptionsverfahren ein? Wir stehen Ihnen zur Seite und finden für Sie eine individuelle Antwort.